Erlass von KFB in Zivilsache möglich oder Insolvenz-/Vollstreckungshindernisse?

  • Ich bitte um Hilfe. Seit Ende der Ausbildung verkümmern meine Insokenntnisse.:oops:

    2018 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und ein Insoverwalter bestellt.
    2018 wird die Forderung (= nicht abgeführte Sozialleistungen) der Gläubigerin (= Krankenkasse) in der InsoTabelle festgestellt, aber Schuldnerin legt im Insoverfahren Widerspruch dagegen ein, dass die Forderung von der RSB gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgeschlossen ist.

    Ende 2021 wird beim hiesigen Prozessgericht Klage auf Feststellung dahingehend erhoben, dass die Forderung aus unerlaubter Handlung herrührt und von der RSB ausgenommen ist.

    Ende 2021 ergeht Versäumnisurteil zu Gunsten der Klägerin (= Gläubigerin im Insoverfahren) mit vorgenanntem Inhalt.
    Die Kosten des Zivilverfahrens trägt die Beklagte (= Insoschuldnerin).

    Frage:
    Kann ich die Kosten, die im hiesigen C-Verfahren entstanden sind (= Gerichts- und Anwaltskosten), ohne weiteres gegen die Schuldnerin per KFB festsetzen, oder spricht insolvenz-/vollstreckungstechnisch etwas gegen die Festsetzung durch KFB in der C-Sache?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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