Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall übernommen.
Mutter verstorben, alle bekannt gewordenen Erben schlagen aus. Seitens des NLG wird das Erbrecht des Fiskus im Dezember 2019 festgestellt.
Im April 2020 wird seitens des Fiskalvertreters mitgeteilt, dass diese die Erbausschlagung des Sohnes der Erblasserin unwirksamen ist.
Im Oktober 2020 hebt das NLG den Beschluss, dass es einen anderen Erben als das Land Nds
nich vorhanden ist, aufgehoben.
Nunmehr am 31.01.2022 teilt der ehemalige Fiskalerbe mit, dass dort noch ein Betrag in Höhe von 6.200 Euro aufgrund Steuererstattung verwahrt wird.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Land .... noch einen Auslagen- und Aufwendungsersatzanspruchngegen den wahren Erben hat. Dieser würde dann bei entsprechender Auskehrung in Abzug gebracht werden.
Wie gehe ich jetzt damit um?
Erben werden doch nur im Rahmen eines Erbscheinverfahens festgestellt und nicht im Erbausschlagungsverfahren.
Danke für eure Hilfe.