Guten Morgen ![]()
aufgrund einer anstehenden Aufteilung in Wohnungseigentum und Erwerb eines zugehörigen Gemeinschaftsgrundstücks durch die künftige WEG kam mir folgender Gedanke:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Wohnungen im eigenen Objekt kaufen, was z.B. bei einer Hausmeisterwohnung auch Sinn macht. Was passiert aber, wenn alle Wohnungen irgendwann der Wohnungseigentümergemeinschaft gehören?
Solange Wohnungsgrundbücher existieren, besteht theoretisch auch die Wohnungseigentümergemeinschaft, auch wenn sie faktisch keine mehr ist.
Aber wie vertritt sie sich dann nach Ablauf der Verwalterbestellung (denn eine neue Bestellung dürfte nicht möglich sein)?
Wer stellt den Antrag auf Schließung der Wohnungsgrundbücher nach der Vereinigung aller Anteile in einer Hand und wen trage ich dann als Eigentümer ein?
Mir ist klar, dass es sich hier um einen maximal unwahrscheinlichen Fall handelt, deshalb erwarte ich hier auch nur Antworten von denjenigen, die ebenfalls Interesse an solchen Gedankenspielchen haben. ![]()