Die baldige Kindsmutter ist 17 Jahre alt und wird Anfang Mai entbinden.
Der Vater ist volljährig, will die Vaterschaft anerkennen und auch das Sorgerecht beantragen. Damit sind alle einverstanden.
Der Vater wohnt offiziell nicht bei der Kindsmutter, ist aber viel bei ihr.
Die zukünftige Oma und Mutter der Kindsmutter hat nun beim Familiengericht die Vormundschaft für das ungeborene Kind beantragt.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob man das hier überhaupt benötigt, wenn doch der Vater des ungeborenen Kindes als Sorgeberechtigter auftritt.
Das Sorgerecht der minderjährigen Kindsmutter ruht ja, wenn das Kind auf die Welt kommt.
Die Kindsmutter und der Kindsvater können beim Jugendamt meines Erachtens jetzt schon eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.
Die Oma, also die Mutter der Kindsmutter, kann der Sorgerechtserklärung als gesetzliche Vertreterin der baldigen Kindsmutter zustimmen.
Dann hat die Kindsmutter die Personensorge und der Kindsvater das vollständige Sorgerecht für das Kind.
Wenn die Kindsmutter Anfang nächsten Jahres 18 Jahre alt wird, so haben beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht.
Insofern bedarf es keines Vormundes, oder?