Ich würde gerne wissen, wie folgender Sachverhalt gehandhabt wird:
- Pflichtverteidiger am dritten Ort wird beigeordnet, etwa 200km vom Gerichtsort (=Wohnort des Angeklagten) entfernt.
- Freispruch
Pflichtverteidigervergütung wird im Verwaltungswege anstandslos ausgezahlt, da beigeordnet.
Kostenfestsetzungsantrag gegen die Staatskasse hinsichtlich der Differenz zu den Mittelgebühren. Soweit alles klar.
Kann ich von der eigentlich festzusetzenden Differenz zu den Mittelgebühren jetzt die unsinnigen Fahrtkosten abziehen (Verweis auf § 91 II 1 ZPO, Anwalt im Bezirk des Prozeßgerichts, hier max. 27km fiktive Fahrstrecke) -> daher Kürzung um 346km x 0,42 EUR?
Wie wird das bei euch gehandhabt?