Jugendliche VU sind in anderem Bundesland

  • Hi, habe hier gerade ein Urteil unseres LG, bei welchem zweien jugendlichen Sozialstunden zu 60 und 70 Stunden auferlegt wurden.
    Die Verurteilten waren mittlerweile wieder von RLP nach München zurückgezogen, weshalb die gemeinnützigen Stunden auch nach Maßgabe der Jugendgerichtshilfe München erfolgen soll.

    Das LG hat jedoch im Rubrum noch die alten Anschriften der verurteilten gehabt, weshalb die akte nun mir zur jugendstrafvollstreckung vorgelegt wurden.

    VHs sind schon angelegt, meine GS hätte aber gerne dass ich die Vollstreckung abgebe. Nach welcher Vorschrift würde ich das dann machen? :gruebel:
    Finde so fragen der Zuständigkeit in der Jugendstrafvollstreckung noch sehr unübersichtlich und weiß nie wo ich suchen soll. Wäre das hier der § 85 V JGG ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!