Liebe Community,
mir liegt ein Ersuchen einer Behörde auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor. Es fehlt hier das Siegel, was natürlich zu beanstanden ist. Hat diese Einreichung ohne Siegel bereits rangwahrende Wirkung, da es sich um einen grundbuchrechtlichen Mangel handelt? Oder ist dies ein Vollstreckungsmangel, welcher nicht rangwahrend ist?
Ich danke euch schon jetzt für eure Rückmeldungen!