Löschung einer Grundschuld nach Zeitablauf!?

  • Guten Morgen,
    es gibt tatsächlich noch Dinge, die ich noch nie gesehen habe!
    Ich habe einen Antrag auf Löschung einer Grundschuld wegen Zeitablaufs. Die Formulierung im Kaufvertrag (Gemeinde an die heutigen Eigentümer) lautet wie folgt: "Die Gemeinde erklärt hiermit die Löschung dieser Grundschuld nach Zeitablauf." Dann gibt es eine Anlage zur Urkunde, aus der hervorgeht, dass die Grundschuld im Rang nach einer vereinbarten Rückauflassungsvormerkung eingetragen werden soll (bei dieser ist eindeutig ersichtlich, dass sie auf 15 Jahre befristet ist und die Löschung wurde im Kaufvertrag bereits ausdrücklich bewilligt und beantragt).

    Ich habe Bedenken, die Grundschuld ohne eine ausdrückliche Löschungsbewilligung der Gemeinde "einfach so" auf Antrag der Eigentümer zu löschen!? Wie seht ihr das? :gruebel:

  • Genauso.

    Offenbar ist der "Zeitablauf" bezogen auf die Grundschuld hier nicht eindeutig definiert und eine Koppelung der Grundschuld an die Frist für die Rückübertragung ist auch nicht ersichtlich.

    Wenn die Gemeinde hier beispielsweise wahlweise bei Vertragsverletzung innerhalb der Frist eine Vertragstrafe oder die Rückübertragung verlangen könnte, könnte man das vielleicht anders sehen; eine solche Klausel ergibt sich aus dem Sachverhalt jedoch nicht.

  • Wenn sich der "Zeitablauf" für die Grundschuld durch Auslegung zweifelfrei aus der Urkunde erkennen lässt, in Ordnung. Ansonsten würde ich ebenfalls eine neue Löschungsbewilligung verlangen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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