Guten Morgen,
es gibt tatsächlich noch Dinge, die ich noch nie gesehen habe!
Ich habe einen Antrag auf Löschung einer Grundschuld wegen Zeitablaufs. Die Formulierung im Kaufvertrag (Gemeinde an die heutigen Eigentümer) lautet wie folgt: "Die Gemeinde erklärt hiermit die Löschung dieser Grundschuld nach Zeitablauf." Dann gibt es eine Anlage zur Urkunde, aus der hervorgeht, dass die Grundschuld im Rang nach einer vereinbarten Rückauflassungsvormerkung eingetragen werden soll (bei dieser ist eindeutig ersichtlich, dass sie auf 15 Jahre befristet ist und die Löschung wurde im Kaufvertrag bereits ausdrücklich bewilligt und beantragt).
Ich habe Bedenken, die Grundschuld ohne eine ausdrückliche Löschungsbewilligung der Gemeinde "einfach so" auf Antrag der Eigentümer zu löschen!? Wie seht ihr das?