Ich habe eine Anfrage von einer Antragstellerin, welche nunmehr Hartz IV bezieht und sich finanziell nicht mehr in der Lage sieht, ihre Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung zu bedienen. Da ihr im Falle einer Kündigung der Verträge gravierende finanzielle Nachteile drohten, fragt sie an, ob sie einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe für die Prüfung einer etwaigen Kündigung der Verträge stellen kann.
Wie seht ihr das? Ist die Tatsache, dass jemand sich nicht mehr in der Lage sieht die Versicherungsbeiträge zu zahlen bereits ein konkretes Rechtsproblem iSd BerHG?