Aufklärungspflicht im Vergütungsverfahren

  • Hallo,

    ein Berufsbetreuer rechnet seine Vergütung nach dem Aufenthaltsort " Heim " ab, obwohl Betreuer im eigenen Haushalt lebt. Kann ich dem Betreuer einen Hinweis geben oder agiere ich dann zum Nachteil des
    Betroffenen ? Bin ich vielleicht sogar verpflichtet, den Betreuer auf seinen Fehler hinzuweisen ?

  • M.E. kann ein Betreuer weniger beantragen, als ihm zusteht. Insofern dürfte die Erstattung der Vergütung auf der Basis "andere Wohnform" ohne entsprechenden Antrag nicht möglich sein.

    Der Hinweis an den Betreuer, dass der Betroffene lt. seinem letzten Bericht nicht in einem Heim lebe, dürfte zulässig bzw. sogar zwingend sein, da sich der Betroffene ja evtl. doch in einem Heim aufhalten könnte, die Mitteilung des Umzugs an das Bericht aber bislang unterblieben ist.

  • Hallo,

    ein Berufsbetreuer rechnet seine Vergütung nach dem Aufenthaltsort " Heim " ab, obwohl Betreuer im eigenen Haushalt lebt. Kann ich dem Betreuer einen Hinweis geben oder agiere ich dann zum Nachteil des
    Betroffenen ? Bin ich vielleicht sogar verpflichtet, den Betreuer auf seinen Fehler hinzuweisen ?

    Gegen die Staatskasse oder gegen den Betroffenen?

  • Hallo,

    ein Berufsbetreuer rechnet seine Vergütung nach dem Aufenthaltsort " Heim " ab, obwohl Betreuer im eigenen Haushalt lebt. Kann ich dem Betreuer einen Hinweis geben oder agiere ich dann zum Nachteil des
    Betroffenen ? Bin ich vielleicht sogar verpflichtet, den Betreuer auf seinen Fehler hinzuweisen ?

    Also ganz ehrlich, so was hier zu fragen. Am einfachsten ist ein kollegialer Anruf!
    Da muss man sich ja nicht wundern, wenn das Wort Kontrolle so negativ belegt ist.

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    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Bei den meisten meiner Betreuer hätte ich sofort zum Telefon gegriffen, bei einem oder zweien vielleicht etwas später. Dann wäre die Wohnform geklärt gewesen (und der Vergütungsantrag ggf. berichtigt worden).

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde nachfragen, seit wann der Betroffene im Heim lebt und um Mitteilung der neuen Anschrift bitten. Vielleicht ist er wirklich umgezogen oder der Betreuer hat sich einfach vertan und bemerkt seinen Fehler.

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