Entschuldigung, aber das kannst Du nicht ernsthaft planen.
Nur weil etwas schwierig ist, willst Du es nicht machen und stattdessen eine "Drückebergerentscheidung" treffen? Würde mir als Beschwerdegericht so etwas auf den Tisch kommen, würde ich die Entscheidung des Rechtspflegers aufheben (mit einer Begründung, die Du nicht lesen willst) und Dich anweisen, über den Antrag neu zu entscheiden.
Es bleibt ernsthaft nur die Frage, ob das Mahngericht aufzufordern ist, die verlorene Mahnakte zu rekonstruieren oder ob Dein Gericht das selbst macht.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH