Liebe Mitglieder,
ich bin neu und vollkommen ahnungslos - Spoileralarm.
Zur Sache:
VU wurde verurteilt (Betrug) und muss die Kosten des Verfahrens tragen 3500 EUR Gerichtskosten etc. und zusätzlich 20.000 EUR (73c StGB) Täter-Opfer Entschädigung.
Nach Haftentlassung hat VU einen sehr kleinen Teil der Forderung in Raten bezahlt - zumindest für ein paar Monate.
Die Ratenzahlungen blieben aus und es kam eine Zahlungsaufforderung+Mahnung, die jedoch nicht zugestellt werden konnten.
Daraufhin GVZ eingeschalten. VU ist ins Ausland verzogen (unbekannt wo) und GVZ nicht mehr zuständig.
VU hat den Kontakt per Fax aufgenommen (ohne Anschrift), ob ein Vergleich möglich ist, also eine Einmalzahlung 50% der Forderung. Das Geld könne er sich von Familienmitgliedern leihen.
1.) Wie soll ich reagieren? Gab es bei euch mal den Fall?
2.) Was bringt/bedeutet die Ausschreibung der Forderung nach §459g Abs. 3 StPO? Wie läuft das genau ab?
3.) Kann man nach VU fahnden über die Polizei und bei z.B. einer Grenzkontrolle verhaften lassen? Wie geht das? Es ist irgendwo eine Strafsache, aber irgendwo auch nicht...
Das Problem ist, dass ein Haftbefehl über GVZ nicht erfolgen kann, da Ladung zur EV nicht zugestellt werden konnte, da VU zu dem Zeitpunkt keine Meldeadresse mehr in DE hatte (offiziell abgemeldet).
4.)Was wären eure nächsten Schritte?