Die Betreuungsbehörde schlägt mir zum 01.01.2023 in einem Verfahren auf Betreuerwechsel einen neuen Betreuer vor, der erst Betreuungen ab dem 01.01.2023 übernimmt. Würdet ihr euch die Registrierung vorzeigen lassen? Wenn ja, vom Betreuer oder der Betreuungsbehörde?
Ohne Vorlage der Registrierung hat er keinen Vergütungsanspruch, sofern er nicht zumindest schon eine Betreuung vorher berufsmäßig führt, also unbedingt vorlegen lassen (vom Betreuer). Aber ich bezweifle sehr, dass er zum 01.01.2023 bereits einen Registrierungsbescheid vorlegen kann.
Wenn der Registrierungsbescheid innerhalb der nächsten 3 Monate erlassen wird, ist dieser online in einer Datenbank bundesweit abrufbar?