Da ich das noch nicht hatte, wollte ich mal ganz unbeholfen fragen, ob der Insolvenzverwalter im Rahmen des § 131 InsO tatsächlich die gezahlten Raten bis zu 3 Monaten vor Antragsstellung der Insolvenz anfechten kann.
Habe von ihm eine Frist bekommen, bis nächste Woche insgesamt 357 € (7 Raten) auf sein Konto zu überweisen.
Darauf die nächste Frage:
Kann ich das einfach als Auszahlungsanordnung veranlassen oder muss ich etwas besonderes beachten?