Insolvenzanfechtung von gezahlten VKH Raten

  • Da ich das noch nicht hatte, wollte ich mal ganz unbeholfen fragen, ob der Insolvenzverwalter im Rahmen des § 131 InsO tatsächlich die gezahlten Raten bis zu 3 Monaten vor Antragsstellung der Insolvenz anfechten kann. :eek:

    Habe von ihm eine Frist bekommen, bis nächste Woche insgesamt 357 € (7 Raten) auf sein Konto zu überweisen.
    Darauf die nächste Frage:
    Kann ich das einfach als Auszahlungsanordnung veranlassen oder muss ich etwas besonderes beachten? :gruebel:

  • Wie kommt man eigentlich bei drei Monaten auf sieben Raten?
    So eine Anfechtung habe ich noch nie erlebt. Anfechtbar könnte es theoretisch sein, wenn der Schuldner zahlungsunfähig war (und trotzdem zahlen konnte?). Allerdings grübele ich als Laie gerade, wo hier die inkongruente Leistung sein soll...
    Über die Fristsetzung würde ich mir allerdings keine Gedanken machen. Das betrachtete ich als "netten Versuch", mehr nicht. Ein IV sollte wissen, daß er innerhalb dieser Frist praktisch nie von der Justizkasse das Geld bekommen kann. Das ist im Geschäftsgang absolut unrealistisch. Belehrt mich ggf. eines Besseren.:cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Sache hat sich zum Glück erledigt ^^

    Habe eben mal mit dem Insolvenzverwalter telefoniert. Die Anfechtung wurde durch eine Sachbearbeiterin seiner Kanzlei getätigt.
    Argumentation, dass die Anwendung von § 131 InsO möglich sein soll war die Rechtsprechung, nach welcher eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme immer eine Inkongruenz ist.

    Bei der Ratenzahlung innerhalb der VKH kann aber wohl nicht von einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme die Rede sein.

    Die Anfechtung wird deswegen zurückgenommen :D

    PS: die 7 raten wurden für die Zeit 3 Monate vor Antragstellung der Insolvenz, so wie auch danach zusammengefasst. Für die Zeit nach Insolvenz hätte es dann nach dem § 130 I Nr. 2 InsO gehen müssen..

  • Gut, dann lag ich mit meinem Bauchgefühl (und dem kurzen Blick in den Kommentar) offenbar doch nicht so daneben.:cool:

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