Liebe Gemeinde,
inzwischen laufen hier mehr oder weniger regelmäßig Anträge derselben Kanzlei auf Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren ein mit der einzigen Begründung, dass der aktuelle Jobcenterbescheid nicht die aktuelle Inflation berücksichtigt.
Der SGB II sei insoweit verfassungswidrig.
So sehr ich das tatsächliche Problem der Antragsteller verstehe: ist das ein Fall für die Beratungshilfe?