Jobcenterbescheide, Inflationsausgleich

  • So sehe ich das auch. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass Gas- und Strompreise ins Unermessliche steigen. M. E. ist das auch kein rechtliches Problem.
    Sorry, für die überschärfte Formulierung. Aber was soll der RA machen gegen die stark gestiegenen Preise, die der Vermieter lediglich umlegt?
    Ich halte es für ein wirtschaftliches Problem, nicht für ein rechtliches. Bin aber für Gegenmeinungen/Argumente offen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • 560 Abs. 4 BGB nebst der zugehörigen Kommentierung. Der Vermieter kann nicht einfach voraussetzungslos die Vorauszahlungen erhöhen. Siehe zB hier: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/…skosten_560_BGB

    Schon klar, aber das dürften die meisten Vermieter auch wissen. In der Regel handelt es sich daher um "bitte bitte"-Schreiben.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Dem letzten Post von PuCo - in dem nichts von einer "Bitte" steht - entnehme ich, dass diese Vorschrift nicht bekannt ist. Zudem kann bereits die Abgrenzung, ob es sich um eine förmliche Erhöhung oder eine "Bitte" handelt beratungshilfefähig sein, wenn auch die Beratungshilfe insoweit ggfs. gemäß 3 Abs. 2 BerhG gewährt werden kann.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Dem letzten Post von PuCo - in dem nichts von einer "Bitte" steht - entnehme ich, dass diese Vorschrift nicht bekannt ist. Zudem kann bereits die Abgrenzung, ob es sich um eine förmliche Erhöhung oder eine "Bitte" handelt beratungshilfefähig sein, wenn auch die Beratungshilfe insoweit ggfs. gemäß 3 Abs. 2 BerhG gewährt werden kann.

    Doch, ist sie.... ;)
    Zur Klarstellung. Es waren Briefe der Vermieter, in welchen aufgeklärt wurde bezüglich der höheren Energiekosten. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, wurden die Mieter gebeten der höheren Vorauszahlung zuzustimmen. In beiden Fällen stand es im Antrag drastischer. Aus den beigefügten Unterlagen in Kopie ging es aber so hervor.
    War mein Fehler. Sorry.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • zurück zur Ausgangsfrage : Ein Antragsteller, der ungekürzte Leistungen SGB II nach derzeitiger Rechtslage bekommt und einen Rechtsanwalt beantragt, weil er meint, dass das derzeit geltende Gesetz falsch ist, der bekommt einen Zurückweisungsbeschluss wegen Mutwilligkeit
    Wenn ein Rechtspfleger meinen würde, seine Besoldung sei verfassungswidrig wenig, würde sich auch nicht jeder einzelne Rechtspfleger einen Rechtsanwalt nehmen und aus eigener Tasche bezahlen.

  • Diesbezüglich aufgrund der Aktualität eine Nachfrage, da entsprechende Anträge nunmehr häufiger gestellt werden.

    Schreiben des Vermieters --> steigende Kosten --> um überhöhte Nachzahlungen zu vermeiden --> Erhöhung Vorauszahlungen auf Heizkosten -->

    Fall a) In dem Schreiben des Vermieters wird ausdrücklich mitgeteilt, dass diese somit neu berechnete Miete nunmehr Bestandteil des Mietvertrages mit

    entsprechender vertragsverändernder Wirkung wird

    Fall b) In dem Schreiben des Vermieters wird "lediglich" gebeten, die entsprechend höhere Miete (erhöht um die höhere Vorauszahlung auf die

    Heizkosten) zu zahlen ohne Bestandteil des Mietvertrages mit vertragsverändernder Wirkung.

    Würdet ihr in beiden Fällen Beratungshilfe gewähren, wenn der Antragsteller zum einen die Erhöhung der Summe nach und zum anderen die Rechtmäßigkeit der Erhöhung (besonders in Fall a) relevant, da die Erhöhung dort Vertragsbestandteil werden soll --> insoweit § 560 BGB) rechtlich in Frage stellt und insoweit eine rechtliche Beratung begehrt?

  • Ich sehe gerade, dass der Thread grundsätzlich ein anderes Thema zum Inhalt hat. Ggf. könnte man (Admin) aufgrund der Aktualität einen neuen Thread (Erhöhung Vorauszahlung auf Heizkosten/Nebenkosten) erstellen und den Beitrag zu Nr. 27 dorthin verschieben?

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