Beschlüsse schreiben - Formulierungen

  • Hallo Zusammen,
    ich bin gerade mit dem Studium fertig und merke, wie schwer es mir fällt Beschlüsse zu schreiben bzw. zu formulieren. Gibt es dafür Literatur? Man findet auch kaum Rechtspflegerbeschlüsse, wo man mal „spicken“ könnte. Da ich an einem kleinen Gericht bin, habe ich auch nicht so viele Kollegen, wo ich mal in deren Beschlüsse schauen könnte. Leider kam das Beschlüsse schreiben/ formulieren im Studium etwas kurz.
    Vielen Dank schonmal im Voraus!

  • Im Grunde sind ja Beck und juris voll davon. Ich finde es dabei auch unerheblich, ob die Beschlüsse durch Rechtspfleger oder Richter erlassen wurden. Die Formulierungen bzw. der Stil sollten sich nicht wesentlich unterscheiden.
    Such dir vielleicht aus deinem Rechtsgebiet ein Thema oder eine Vorschrift raus (ruhig was, womit du dich gut auskennst, damit dein Fokus rein auf dem Text liegt) und dazu dann in den einschlägigen Portalen Entscheidungen. Und die gehst du dann durch und liest dich ein.
    Und ansonsten: üben, üben, üben. Seinen eigenen Stil findet man nur durch Praxis.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Im Grundsatz unterscheiden sich Beschlüsse und Urteile nur wenig. Bei Beschlüssen hat sich, wenn es besonders schön sein soll, die I./II.- Technik eingebürgert. Unter I. schildert man den Sachverhalt und das, was die Parteien wollen, unter II. legt man die Entscheidungsgründe dar. Bei kurzen Beschlüssen kann man auf diese Trennung verzichten.
    Die Entscheidungsgründe unter II. werden im sog. Urteilsstil verfasst, d.h. Ergebnis vorweg und dann Begründung zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen, kein Gutachtensstil.

    Kurzes (frei erfundenes) Beispiel:

    I.
    Die Parteien streiten nach dem rechtskräftigen Versäumnisurteil des Amtsgerichts vom ... im Rahmen der Kostenfestsetzung um die Frage der Erstattung der behaupteten Fahrtkosten des Klägervertreters für die beiden Termine im Verfahren. Der Kläger wohnt am Sitz des Gerichts in X, der Klägervertreter hat seinen Kanzleisitz am sog dritten Ort in Y. Der Klägerverteter will für den Gerichtstermin vom 02.01.2022, in dem klageabweisendes Versäumnisurteil erging, den anteiligen Ersatz der behaupteten Fahrtkosten in Höhe von ... Euro, nämlich als Anteil der von ihm beruflich genutzten BahnCard 100. Die Beklagte wendet sich gegen die begehrte Berücksichtigung der Kosten mit folgenden Argumenten:
    -) Es seien schon keine Fahrtkosten entstanden, weil der Klägervertreter im Termin vom, an dem das Urteil ergangen ist, ... nicht anwesend war.
    -) Nach der Rechtsprechung des BGH könnten Reisekosten für Zugfahrten bei Nutzung einer BahnCard 100 nicht geltend gemacht werden.
    -) Jedenfalls habe es keinen Grund für die Einschaltung eines Anwalts am dritten Ort gegeben, so dass allenfalls Fahrtkosten in Höhe der fiktiven Anreise vom am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks X geltend gemacht werden könnten.

    II.
    Die vom Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten nach dem Urteil des Amtsgerichts ... vom ... werden auf ... Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von ... festgesetzt.
    Zu berücksichtigen sind Verfahrensgebühr und Terminsgebühr des Beklagtenverteters nach Ziffern ... KV-RVG in Höhe von ... Euro, da der Streitwert des Rechtsstreits vom Amtsgericht mit Beschluss vom auf ... Euro festgesetzt worden ist. Euüine abweichende Festsetzung für die Anwaltsgebühren nach § 33 RVG wurde nicht beantragt.
    Auf die zwischen den Parteien strittige Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Reisekosten des Klägervertreters entstanden sind oder geltend gemacht werden können, kommt es im Rahmen der hiesigen Entscheidung nicht an, da nach dem Urteil des Amtsgerichts lediglich der Beklagte einen Anspruch gegen den Kläger auf Ersatz seiner - des Beklagten - Kosten hat. Kosten des Klägers, die diesem wegen etwaiger Reisetätigkeit seines Prozessbevollmächtigten entstanden sein mögen, bleiben daher ohne Berücksichtigung.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wichtigste Regel: nicht den Mut verlieren! Aller Anfang ist schwer. Mein erster Beschluss im Alleinflug hatte auch zig Anläufe.

    Vielleicht hilft dir aber auch die eine alte Formel für eine Gliederung, die ich von meinem Ausbilder noch bekommen habe:

    1. Anlass (die Kurzfassung, wer will was von wem, warum, Kernproblem),
    2. Subsumtion (Voraussetzungen liegen vor, weil... oder liegen nicht vor, weil...)
    3. Bewerten von relevanten Äußerungen, wenn sich eine Partei zB bei einer Anhörung geäußert hat, soweit entscheidungserheblich.
    4. Entscheidung basierend auf 1. bis 3.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Hallo Zusammen,
    ich bin gerade mit dem Studium fertig und merke, wie schwer es mir fällt Beschlüsse zu schreiben bzw. zu formulieren. [...] Leider kam das Beschlüsse schreiben/ formulieren im Studium etwas kurz.

    Das finde ich sehr schade und spricht nicht für die Ausbildungsbehörden; ich hoffe dass das coronabedingte Ausreißer sind. Zumindest hier wird Wert darauf gelegt, dass die Anwärter möglichst selbständig die Verfahren bearbeiten und die Anleitung dabei konsequent zurückgeschraubt wird. Auch in Coronazeiten wurde das mit nur leichten Einschränkungen durchgezogen. Das ist m. E. auch Aufgabe der Paxis, das Formulieren zu üben und weniger der Hochschulen, schließlich geht es ja später nicht um Gutachten, sondern um den Urteilsstil. Und im geschützten Rahmen der Ausbildung sollten die Anwärter das doch üben können, zumal u. a. schriftliche Ausdrucksfähigkeit auch ein Bewertungskriterium ist...

    Wirklich sehr schade, wie es bei Nessa gelaufen ist. Üblicherweise steht in den geerbten Büros ein Ordern mit Mustern herum oder findet sich auf einem Ablagesystem. Da sollte man fündig werden können.

  • Nimm dir einfach alte Akten aus dem Regal und arbeite die durch. Da werden sicher jede Menge Beschlüsse zum Spicken zu finden sein. Zudem sind in vielen Bundesländern und Abteilungen Beschlussvorlagen in den Fachprogrammen enthalten. Der Rest ist Aufsatz schreiben. Unter bestimmten Bedingungen natürlich, aber letztlich ist es nicht mehr.
    Stell dich einfach auf die andere Seite und überlege, was du erwarten würdest, wenn dein Antrag zurückgewiesen würde oä.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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