Entziehung Fahrerlaubnis, Einziehung Führerschein

  • Hallo,
    der Führerschein des Angeklagten wurde sichergestellt am 23.03.2022 - Führerschein befindet sich in der Akte
    - Urteil rechtskräftig seit: 26.07.2022: "Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen"

    Bis wann läuft denn jetzt die Sperrfrist, bis zum 25.10.2022? Oder ist die schon rum, weil der Führerschein schon am 23.03.2022 sichergestellt wurde?

    Muss ich den Führerschein mit einem Einziehungsvermerk versehen, unbrauchbar machen und mit dem Urteil an die Führerscheinstelle schicken?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

  • Die Sperrfrist läuft ab Tag des Urteils, richtet sich aber an die Verwaltungsbehörde, damit hast Du nichts zu tun. Dich betrifft, da der Führerschein bei der Akte ist, nur der Teil mit der Einziehung des Führerscheins. Den musst Du tatsächlich. mit entsprechendem Vermerk an die Verwaltungsbehörde - Führerscheinstelle übersenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!