Guten Morgen!
Ursprüngliche Eigentümer waren A + B in versamter Ehe Nürnberger Rechts. Der Kauf war 1884. Der Kaufvertrag ist leider so gut wie unleserlich. Erschienen waren A + B in versamter Ehe Nürnberger Rechts lebend; verkauft wurde an A, eingetragen im Grundbuch wurden A + B in versamter Ehe.
Weiß jemand, ob dies eine Gesamthandsgemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft ist?
Gruß