Hallo,
zunächst wurde nach meinem Erblasser X (kinderlos und unverheiratet) ein Erbscheinsantrag gestellt, wonach er von seiner Mutter und Schwester je zur Hälfte beerbt worden ist. Der Vater des Erblassers ist verstorben.
Nunmehr schreibt die Antragstellerin (Schwester), dass sie die Erbschaft nunmehr ausschlägt und hilfsweise anfechten möchte. Der Erblasser hätte vielmehr gewollt, dass der Nachlass an seine Neffen (ihre Kinder) fällt. Diese sollen aufrücken und an ihrer Stelle Erbe werden. Zudem haben sie erst nach dem Erbscheinsantrag die Rechtsfolgen überblickt...sie wäre überfordert gewesen, die Ausschlagungsfrist würde zudem ebenfalls erst ab dem Termin für den Erbscheinsantrag laufen.....
Seht ihr hier einen Grund für eine Anfechtung? Ich sehe nach dem Gesetz keinen Anfechtungsgrund.
Spätestens durch die Annahme der Erbschaft im Erbscheinsantrag (eidesstattliche Versicherung) ist es doch keine Ausschlagung mehr möglich.
Die Anfechtungserklärung/ Ausschlagungserklärung soll beim Gericht abgegeben werden. Die Antragstellerin will sich nicht an einen Notar wenden (trotz des Hinweise auf eine Rechtsberatung).
Ich würde den Erbscheinsantrag der Neffen zurückweisen.