Hallo,
Beispiel: Mit Datum 24.8.2022 wird Beratungshilfe gewährt. Das Mandantsverhältnis wird am 23.8.2022, einen Tag vorher, aufgelöst. Meines Erachtens gilt hier § 8a Beratungshilfegesetz nicht und es kann ganz normal abgerechnet werden, bzw. hier ein Tiel beschafft werden. Der Mandant kommt mittelfristig zu nicht wenig Geld. Was meint die Corona, vielen Dank.