Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch: Eingetragen ist eine Zwangshypothek für einen Notar (Kostenrechnung). Nun soll das Recht gelöscht werden, der Notar ist aber nicht mehr im Amt. Wer muss die Löschungsbewilligung erteilen? Der Notariatsverwahrer oder der Notar a.D. selbst?
VG
Muschel