Nachweis erforderlich

  • Hallo,

    Antrag auf PfÜB, Forderung: 4.000 EUR

    im Titel steht: Für den Fall, dass die Beklagten bis spätestens zum 01.06.2022 ausziehen, zahlt der Kläger einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR an die Beklagten.
    Für den Fall, dass der Auszug bis zum 01.09.2022 erfolgt ist, zahlt der Kläger einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR an die Beklagten. Bei einem Auszug nach dem 30.11.2022 besteht ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Kläger nicht.

    Muss ich mir die Tatsache nachweisen lassen in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form?

  • Ich nehme an, der Beklagte vollstreckt?

    Wenn man annimmt, dass der Beklagte den rechtzeitigen Auszug beweisen muss (davon würde ich fast mal ausgehen), bräuchtest du eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO. Die Prüfung, ob die Bedingung eingetreten ist, erfolgt dann im Zivilverfahren und nicht in deinem formalisierten Vollstreckungsverfahren.

  • Sehe ich wie Corypheus :daumenrau Der Gläubigeranspruch ist aufschiebend bedingt (Auszug bis ...). Der Eintritt dieser Bedingung ermöglicht dem Gläubiger überhaupt erst die Vollstreckung.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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