Hallo zusammen,
ich hoffe, ich habe beim Suchen nichts übersehen. Ich habe mal wieder die Serie: Ich soll Wohnungseigentum bilden an drei (alten) Einfamilienhäusern, die etwas ineinander gewuchert sind.
Es wird also zunächst Sondereigentum - wie üblich - an den einzelnen Räumen der jeweiligen Häuser begründet. Details zu tragenden Teilen, Innen- und Außenwänden etc. werden nicht genannt. Stattdessen lautet der nächste Passus: Soweit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften Sondereigentum nicht gebildet werden kann, wird ein Sondernutzungsrecht an sämtlichen konstruktiven Bestandteilen des Gebäudes zugeordnet, welches sich im Bereich seines Sondereigentums befinden.... Dazu gibt es auch einen Plan, in dem farbig markiert ist, auf welchen Bereich der Gebäude sich das jeweils beziehen soll.
Ich bin mir unsicher, ob ich die Formulierung "Soweit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften Sondereigentum nicht gebildet werden kann" akzeptieren kann. Alles, was nicht Sondereigentum sein darf, ist dann halt Sondereigentum, sucht es euch aus? Oder ist das womöglich doch eine gängige Formulierung bei diesen Reihenhaus-Dingern und ich bin nur zu verpeilt?