ZV-Kosten gem. §294 ZPO

  • Hallo,

    zu folgender Thematik interessiert mich Eure geschätzte Meinung:

    Hier werden alle Mahn- und Pfändungsangelegenheiten durch Nichtjuristen bearbeitet. Ein ewiger Diskusssionspunkt sind die hier tatsächlich anfallenden Kosten der Vollstreckung. Eben die Kosten, die ein Rechtsanwalt mit Selbstverständlichkeit nach RVG abrechnen kann.
    Nun wird der eigene Aufwand als "Nichtjurist", den nun eine ZV oder PFÜB hier mit sich bringt, in der Art den Vollstreckungskosten hinzugerechnet, als das hier immer eine 45-minütiger Zeitansatz für die Erstellung des GV-Auftrages oder des PfÜB-Antrages, sowie Kosten für Kopien und Porto mit Beleg hinzugefügt, als das sich jeweils Beträge zwischen EUR 27,50 bis EUR 33,50 ergeben,

    1. Nun passiert regelmäßig Folgendes:
    Viele GVler und Gerichte finden diesen Ansatz vollkommen in Ordnung, da sich unsererseits immer auf §294 ZPO bezogen wird, demzufolge die Glaubhaftmachung an Eides statt, dass die Kosten auch tatsächlich angefallen sind, ausreichend ist.

    2.Ebenfalls regelmäßig (nicht so oft wie zu 1.) passiert jedoch dies:
    Der GV bzw. das Gericht weist die o.g. uns ja tatsächlich entstandenen Vollstreckungskosten zurück, als das diese entweder grundsätzlich nicht zu den eigentlichen Vollstreckungskosten gehören, bzw. der Zeitaufwand/ Zeitversäumnis/ Verdienstausfall nicht zu den Vollstreckungskosten i.S.d. §788 ZPO i.V.m §91 ZPO gehören würden, und diese nur bei der Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen anfallen würden.

    Was meint ihr denn dazu? Bin gespannt.

  • hier die 2. Variante: Nichtjuristen kriegen keine Vergütung und auch keine Zeitversäumnis. Das ist wie Klage schreiben da kriegt man auch nichts dafür.
    Nachgewiesene Auslagen ja (Porto, ev. Vordruck) aber dann war es auch schon.
    Wundert mich ehrlich das laut deiner Aussage das viele Gerichte so durchwinken. :eek:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • hier die 2. Variante: Nichtjuristen kriegen keine Vergütung und auch keine Zeitversäumnis. Das ist wie Klage schreiben da kriegt man auch nichts dafür.
    Nachgewiesene Auslagen ja (Porto, ev. Vordruck) aber dann war es auch schon.
    Wundert mich ehrlich das laut deiner Aussage das viele Gerichte so durchwinken. :eek:

    aber wenn ich doch glaubhaft versichere das diese kosten hier tatsächlich entstanden sind? Der fertige Antrag fällt ja nicht vom Himmel....:confused:
    Dann werden wir künftig wohl die tatsächliche Anzahl an Kopien zu je EUR 0,50 berechnen. Und den heftstreifen, die Briefmarke und den Umschlag und die Heftnadeln...:cool:

  • hier die 2. Variante: Nichtjuristen kriegen keine Vergütung und auch keine Zeitversäumnis. Das ist wie Klage schreiben da kriegt man auch nichts dafür.
    Nachgewiesene Auslagen ja (Porto, ev. Vordruck) aber dann war es auch schon.
    Wundert mich ehrlich das laut deiner Aussage das viele Gerichte so durchwinken. :eek:

    Ich sehe es genauso und bin auch verwundert über die andere Handhabung/Ansicht.

  • hier die 2. Variante: Nichtjuristen kriegen keine Vergütung und auch keine Zeitversäumnis. Das ist wie Klage schreiben da kriegt man auch nichts dafür.
    Nachgewiesene Auslagen ja (Porto, ev. Vordruck) aber dann war es auch schon.
    Wundert mich ehrlich das laut deiner Aussage das viele Gerichte so durchwinken. :eek:

    aber wenn ich doch glaubhaft versichere das diese kosten hier tatsächlich entstanden sind? Der fertige Antrag fällt ja nicht vom Himmel....:confused:...

    Das ist schon richtig, dennoch handelt es sich um sogenannte (nicht erstattbare) Vorbereitungskosten.

    Wenn die von dir genannte 1. Variante zutreffend wäre, würde sicher u. a. auch eine bundesweit tätige und bekannte Versicherung, die Pfüb-Anträge stets selbst erstellt, Lohnkosten abrechnen. Aber ganz im Gegenteil, die bewusste Versicherung macht nicht einmal Kosten für den Vordruck, Porto usw. geltend.

  • hier die 2. Variante: Nichtjuristen kriegen keine Vergütung und auch keine Zeitversäumnis. Das ist wie Klage schreiben da kriegt man auch nichts dafür.
    Nachgewiesene Auslagen ja (Porto, ev. Vordruck) aber dann war es auch schon.


    So sehe ich das auch. Allgemeiner Prozessaufwand ist nicht erstattungsfähig.


    Wundert mich ehrlich das laut deiner Aussage das viele Gerichte so durchwinken. :eek:


    Wundert mich leider nicht so sehr. Hab manchmal das Gefühl manche Gerichte winken quasi einfach alles durch.

    aber wenn ich doch glaubhaft versichere das diese kosten hier tatsächlich entstanden sind? Der fertige Antrag fällt ja nicht vom Himmel....:confused:

    Es ist unschlüssig, dass die Kosten konkret für diese Tätigkeit entstanden sind und dann stellt sich noch die Frage der Notwendigkeit.
    Die Arbeitszeit von Mitarbeitern ist unabhängig davon was sie bearbeiten zu bezahlen. Deren Lohn wird nicht konkret für den jeweils einzelnen PfüB/GV-Auftrag bezahlt.
    Welche Kosten sollen also konkret entstanden sein?
    Im Übrigen gehen die Kosten sogar über die eines Anwalts bei Mindeststreitwert hinaus. Dort entstehen nämlich nur 18,00 € ggf. nebst Umsatzsteuer.

    Dann werden wir künftig wohl die tatsächliche Anzahl an Kopien zu je EUR 0,50 berechnen. Und den heftstreifen, die Briefmarke und den Umschlag und die Heftnadeln...:cool:


    Für 0,50 € Kopierkosten pro Seite gibt es keine Rechtsgrundlage, da weder RVG noch JVEG einschlägig sind.
    Es sind entweder die tatsächlich angefallen Kopierkosten nachzuweisen oder das Gericht hat den Schaden nach §287 ZPO zu schätzen (vgl. OLG Frankfurt 12 W 215/86, Rpfleger 1987, 82; OLG Düsseldorf, 25 T 247/01). Ich schätze die normalerweise auf 0,10 € pro Seite.
    Kosten für Briefmarke/Porto und Umschlag können natürlich in tatsächlicher Höhe beansprucht werden.
    Heftnadeln und Heftstreifen sind nicht ganz ernst gemeint hoffe ich.

  • das hat nichts damit zu tun das ich dir nicht glaube das die Kosten entstanden sind. Aber du kriegst die Kosten eben nicht erstattet. Das ist das gleiche wenn du privat einen Rechtsstreit anleierst und keinen Anwalt nimmst, dann kriegst du für deine Zeit, ausgenommen die für die Gerichtstermine, aber da sagst du ja selbst das würdest du auch in der Vollstreckung erstattet kriegen, auch keine Erstattung. Deswegen steht in 91 ja drin zu den Kosten gehören auch die eines Anwalts weil der Antragsteller selbst keine Vergütung kriegt. Bei den Auslagen das gleiche wie meine Vorredner nur die nachgewiesenen Kosten nichts mit 0,50 Cent pro Blatt. ein Packen Kopierpapier mittlerer Art und Güte durch 80 Blatt oder was da drin ist plus Porto.
    Ich warne auch dringend davor, jetzt einfach dort bei den Gerichten die zahlen, an der Schraube zu drehen. Ich vermute mal, das die dortigen Rechtspfleger so eine Art "Kleinbetragsgrenze" für sich geschaffen haben bis zu der sie alles durchwinken, eben weil sie keine Lust haben die Blätter zu zählen und sich über die Höhe des Portos Gedanken zu machen. Bei mir wären das jetzt vielleicht 10 Euro wo ich nichts sagen würde und halte um die 30 Euro schon etwas viel. Aber gut , sei es wie es sei.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • das hat nichts damit zu tun das ich dir nicht glaube das die Kosten entstanden sind. Aber du kriegst die Kosten eben nicht erstattet. Das ist das gleiche wenn du privat einen Rechtsstreit anleierst und keinen Anwalt nimmst, dann kriegst du für deine Zeit, ausgenommen die für die Gerichtstermine, aber da sagst du ja selbst das würdest du auch in der Vollstreckung erstattet kriegen, auch keine Erstattung. Deswegen steht in 91 ja drin zu den Kosten gehören auch die eines Anwalts weil der Antragsteller selbst keine Vergütung kriegt. Bei den Auslagen das gleiche wie meine Vorredner nur die nachgewiesenen Kosten nichts mit 0,50 Cent pro Blatt. ein Packen Kopierpapier mittlerer Art und Güte durch 80 Blatt oder was da drin ist plus Porto.

    Genau so ist es. Dafür habt ihr aber auch einen großen Vorteil: Wenn ihr verliert (im Klageverfahren) müßt ihr nicht noch sinnlos noch den eigenen Anwalt zahlen. In der Vollstreckung ist das "Verlieren" eben daß nichts zu holen ist.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Losgelöst von der eigentlichen/sonstigen Problematik.
    Diese Kosten werden NEBEN der Gebühr für den Anwalt angesetzt? Dann hätte ich das (zusätzliche) Problem, dass nicht zwei Personen für etwas bezahlt werden können, was nur eine gemacht hat. Wenn ihr also auf diese Kosten besteht, fällt die RA-Vergütung weg. Oder der RA bekommt seine Vergütung, dann ist dieser Vorgang aber eben auch abgedeckt und keine Raum mehr für das andere.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Losgelöst von der eigentlichen/sonstigen Problematik.
    Diese Kosten werden NEBEN der Gebühr für den Anwalt angesetzt? Dann hätte ich das (zusätzliche) Problem, dass nicht zwei Personen für etwas bezahlt werden können, was nur eine gemacht hat. Wenn ihr also auf diese Kosten besteht, fällt die RA-Vergütung weg. Oder der RA bekommt seine Vergütung, dann ist dieser Vorgang aber eben auch abgedeckt und keine Raum mehr für das andere.

    Ich hatte es so verstanden das der Treadersteller Mitarbeiter einer öffentlichen Vollstreckungsbehörde ist und keinen Anwalt beauftragt aber "seine" Kosten sozusagen erstattet haben will. Und das geht auch nicht. Die Behörde kriegt nichts und er selber wird vom Arbeitgeber bezahlt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Losgelöst von der eigentlichen/sonstigen Problematik.
    Diese Kosten werden NEBEN der Gebühr für den Anwalt angesetzt? Dann hätte ich das (zusätzliche) Problem, dass nicht zwei Personen für etwas bezahlt werden können, was nur eine gemacht hat. Wenn ihr also auf diese Kosten besteht, fällt die RA-Vergütung weg. Oder der RA bekommt seine Vergütung, dann ist dieser Vorgang aber eben auch abgedeckt und keine Raum mehr für das andere.

    Ich hatte es so verstanden das der Treadersteller Mitarbeiter einer öffentlichen Vollstreckungsbehörde ist und keinen Anwalt beauftragt aber "seine" Kosten sozusagen erstattet haben will. Und das geht auch nicht. Die Behörde kriegt nichts und er selber wird vom Arbeitgeber bezahlt.

    :daumenrau

    Gleiches gilt auch, wenn - wovon ich ausgehe - der Treadersteller bei einer größeren privaten Firma arbeitet (die ihre Forderungsangelegenheiten selbst bearbeiten).

  • Beruf: MA ZV = Mitarbeiter Zwangsvollstreckung? So mein Verständnis zumindest. Desweiteren hatte ich das so verstanden, dass seine Kosten zusätzlich zu den Kosten des RA anfallen sollen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Beruf: MA ZV = Mitarbeiter Zwangsvollstreckung? So mein Verständnis zumindest. Desweiteren hatte ich das so verstanden, dass seine Kosten zusätzlich zu den Kosten des RA anfallen sollen.

    Nein. Es ist kein Anwalt beteiligt.
    MA ZV: Mitarbeiter Zwangsvollstreckung! Richtig ✅

  • Dann ist es einfach.
    Diese Beträge sind zu titulieren.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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