Rechtskräftiger Strafbefehl

  • Mein Betreuter hat am 03.10.2022 (Feiertag) in seiner Notunterkunft eine PZU gefunden. Es befand sich ein Strafbefehl v. 02.09.2022 drin. Ihm wurde Betrug gem. § 263 StGB vorgeworfen. Er hatte seinen Pkw betankt und die Debit Karte hat beim Bezahlvorgang nicht funktioniert. Er wollte den Betrag innerhalb einer Woche begleichen, hat es aber vergessen. Er wies sich mit seinem BPA, damit er weiterfahren durfte.

    Der Strafbefehl v. 06.09.2022 wurde mit PZU zugestellt und ist bereits rechtskräftig.

    Mein Betreuter hat 3 Hirnschläge erlitten und ist geistig derzeit nicht so ganz auf der Höhe. Aus meiner Sicht dürfte hier ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO vorliegen.

    Mein Betreuter hat mich am 02.10.2022 darüber informiert, dass er in seiner Notunterkunft in der Str. 61 in X Stadt, einen Strafbefehl des AG XXX gefunden habe. Er wisse nicht wie dieser in seine Notunterkunft kam.

    Es ist fraglich, ob hier ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung gem. § 44 StPO in Betracht kommt? Mit Datum v. 09.10.2022 haben ich vorsorglich und fristwahrend einen Antrage gem. § 44 StPO gestellt.

    Unter anderem habe ich die Aufgabenkreise: Annahme und öffnenen der Post soweit der übertragene Aufgabenkreis betroffen ist, Vertretung gegenüberüber Ämter und Behörden, Renten- und Sozialversicherungsträger.

    Vertretung in Strafsachen wurde mir bis dato nicht erteilt.

    Fraglich ist nun, ob mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand rechtswirksam ist? Mein Betreuter hat mit unterschrieben.

  • Dein Wiedereinsetzungsantrag könnte Erfolg haben, sofern Du zugleich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hast. Siehe LG Berlin, Beschluss vom 28.05.2001, 525 Qs 8/01.
    Wobei die von Dir angegebenen Daten wohl nicht zutreffen. Wurde der Brief nun am 2. oder am 3. Oktober aufgefunden? Wann hat Dich der Betroffene informiert? Und hast Du ohne weiteres Zögern sogleich, oder doch erst am 9. Oktober, Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt?

  • Am 09 10.2022 habe den Antrag gem. 44 StPO beim AG gestellt. Weiter habe ich geschrieben, hilfsweise lege ich gegen einen evtl. In dieser Sache erlassenen Strafbefehl Einspruch ein.

    Er hat mich am Feiertag, den 03.10.2022 informiert.

    Danke für die Entscheidung.

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