Moin, ich brauche mal Hilfe- in meinem kleinen Bereich ist das neu und ich vertrete auch nur:
Räumungsurteil ist erfolgt zugunsten der Klägerin, einer Eigentümergemeinschaft.
Nun kommt ein Antrag seitens eines RA, der den Räumungstitel gern auf die Käufer des Hauses umschreiben möchte- Kollegin hat dafür den GB-Auszug angefordert.
Der ist nun da, aber:
Geht das? Ist mir noch nicht untergekommen, ich dachte auch Käufer treten in den Mietvertrag ein- aber dass die auch Rechtsnachfolger bzgl. der Klage werden ist mir neu, da ich es noch nicht hatte.
Danke schon einmal, Gruß Insu