Rechtsnachfolge Räumungstitel

  • Moin, ich brauche mal Hilfe- in meinem kleinen Bereich ist das neu und ich vertrete auch nur:


    Räumungsurteil ist erfolgt zugunsten der Klägerin, einer Eigentümergemeinschaft.

    Nun kommt ein Antrag seitens eines RA, der den Räumungstitel gern auf die Käufer des Hauses umschreiben möchte- Kollegin hat dafür den GB-Auszug angefordert.

    Der ist nun da, aber:

    Geht das? Ist mir noch nicht untergekommen, ich dachte auch Käufer treten in den Mietvertrag ein- aber dass die auch Rechtsnachfolger bzgl. der Klage werden ist mir neu, da ich es noch nicht hatte.


    Danke schon einmal, Gruß Insu

  • Ja, die Käufer werden Rechtsnachfolger des Räumungsanspruchs, § 325 ZPO. Dort findest du auch noch einiges in der Kommentierung :)

    (Auch der Besitzerwerb stellt eine Rechtsnachfolge dar. Erfasst sind sowohl die Übertragung von Eigen- als auch von Fremdbesitz (vgl. allgemein BGH NJW 1981, NJW Jahr 1981 Seite 1517). Eine Rechtsnachfolge iSd § ZPO § 325 Abs. ZPO § 325 Absatz 1 ist hier unter anderem von Bedeutung, wenn das Urteil auf eine Zustandshaftung lautet und hierbei auf den Besitz abstellt. Vor allem aber wird über § ZPO § 325 Abs. ZPO § 325 Absatz 1 auch eine Rechtskrafterstreckung bei Räumungsurteilen erreicht.BeckOK ZPO/Gruber, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 325 Rn. 10-15)

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