Berufsbegleitend studieren

  • Guten Tag,

    ich bin Bayern als Rechtspflegerin tätig und mich würde es reizen berufsbegleitend den Master LLM zu machen.

    Jetzt mein Zwiespalt: ich hab die Verordnung über die Nebentätigkeit in Bayern gelesen aber bin mir unsicher.

    Im Endeffekt mach ich das ja in meiner privaten Freizeit zu meinem Vergnügen und verdiene mir nichts dazu.

    Zählt das als Nebentätigkeit und muss angezeigt oder genehmigt werden?

    Der Studiengang wäre rein online und ohne Präsenzpflichtzeiten. Ich opfere dafür meine Freizeit / Wochenende.

    Würde ich an der VH einen Sprachkurs abends machen wäre das meinem Dienstherrn ja auch egal.

    Hat / kennt jemand ähnliche Konstellationen ?

    Grüße
    Sensual

  • Ich hatte vor 30 Jahren in NRW das gleiche Problem. (ok, nix online, nix llm).

    Ich habe es einfach mitgeteilt, schadet ja nix.

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