Liebe Community,
ich soll eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung in Höhe von 45.000 EUR zzgl, Gerichts- und Vollzugskosten eintragen. Grundlage ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts.
Ich hänge jetzt an der Frage, ob ich die Forderung eintrage mit "45.000 EUR zzgl. Gerichts- und Vollzugskosten". Oder sind die Gerichts- und Vollzugskosten zu unbestimmt- vielleicht sogar schon im Urteil und die Angaben dort nicht ausreichend?
Danke für eure Antworten!