Vormerkung auf Eintragung einer Sicherungshypothek zzgl. Gerichts- und Vollzugskosten

  • Liebe Community,

    ich soll eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung in Höhe von 45.000 EUR zzgl, Gerichts- und Vollzugskosten eintragen. Grundlage ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts.

    Ich hänge jetzt an der Frage, ob ich die Forderung eintrage mit "45.000 EUR zzgl. Gerichts- und Vollzugskosten". Oder sind die Gerichts- und Vollzugskosten zu unbestimmt- vielleicht sogar schon im Urteil und die Angaben dort nicht ausreichend?

    Danke für eure Antworten!

  • Warum soll § 1115 BGB ausgerechnet hier nicht gelten? Die Kosten sind doch Teil der einzutragenden Forderung. Selbst als Nebenleistung muß eine Bezifferung erfolgen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hallo,

    Ich hänge mich hier mit einer Frage mal dran.

    Beantragt ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek.

    Vorgelegt wird ein Beschluss in beglaubigter Abschrift .

    Ich finde jetzt nichts dazu ob die Vorlage einer beglaubigten Abschrift ausreicht oder ob eine Ausfertigung vorgelegt werden muss.

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

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