(Wieder-)Einstieg Insolvenz

  • Hallo Leute,

    ich werde voraussichtlich nächstes Jahr ein Insolvenzdezernat übernehmen.
    Das letzte Mal hatte ich mit dem Thema vor knapp 10 Jahren im Studium zu tun.
    Gestern habe ich erfahren, dass wir hier Bücherwünsche an die Verwaltung loswerden dürfen, sodass ich mir gerne zur Vorbereitung ein Handbuch besorgen möchte.

    Aktuell habe ich den HRP oder das Handbuch von Bork/Hölzle im Auge. Kennt die jemand (bzw. Vorgängerversionen) und kann mir sagen, ob sie auch für Wiedereinsteiger gut geeignet sind? Oder gibt es vll. noch andere gute Bücher?

    Leider drängt die Zeit etwas, weil die wieder mal großzügige (*hust*) Anmeldefrist am Freitag abläuft...

    Danke schonmal im Voraus!

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Schau doch bitte zuerst mal, was Deine Module bei beck-online und juris an Kommentaren und Handbüchern bereithalten.

    In meinen Modulen habe ich z.B. den Beck-OK, Uhlenbrock zur Inso, den Haarmeyer zur InsVV, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung etc....

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Naja, die beiden schonmal nicht^^

    Außerdem geht es mir darum, mich bis zur Dezernatsübernahme darauf vorzubereiten, nicht, dann Einzelfälle nachzuschlagen.

    Und da ist halt ein Buch, dass man auch mal irgendwohin mitnehmen kann und in das man sich Sticker reinkleben kann etc. schon sinnvoller (denn in der Arbeitszeit habe ich für sowas definitiv keine Kapazitäten und stundenlang auf den Bildschirm starren tue ich da schon).

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  • In NRW gibt es einen 63seitigen "Leitfaden" für den Einstieg von Rechtspflegern in die InsO-Abt., vielleicht hat dein Bundesland ja auch sowas im Angebot.

    *weint in MV* Wenn wir mal Materialien zu was haben, sind sie in vielen Fällen von euch geklaut :D Hab ihn aber online gefunden, danke dir! Mal gucken, inwieweit er noch aktuell ist, ist ja schon aus 2017. Die letzte große Reform war doch 2020/2021, oder?


    Vielleicht würde auch Matthias Becker, Insolvenzrecht für Anfänger helfen?

    Das sieht auch gut aus, schaue ich mir mal an, vielen Dank!

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  • In NRW gibt es einen 63seitigen "Leitfaden" für den Einstieg von Rechtspflegern in die InsO-Abt., vielleicht hat dein Bundesland ja auch sowas im Angebot.

    *weint in MV* Wenn wir mal Materialien zu was haben, sind sie in vielen Fällen von euch geklaut :D Hab ihn aber online gefunden, danke dir! Mal gucken, inwieweit er noch aktuell ist, ist ja schon aus 2017. Die letzte große Reform war doch 2020/2021, oder?

    2017 scheint die aktuelle Version zu sein.
    Die letzte Änderung betraf (soweit ich mich erinnere) in erster Linie die Verkürzung des RSB-Phase und die Anpassung der InsVV?! müsste ein aktiver InsO-Kollege vielleicht bestätigen oder mich korrigieren.

    Für einen Einblick in den Verfahrensablauf und die Aufgaben des Rechtspflegers sollte er jedoch geeignet sein (nicht, dass ich ihn gelesen hätte, aber ein gewisses Grundvertrauen in die Kompetenz des Herausgebers habe ich schon).

    Da du bislang "nur" im Studium was von der InsO gehört hast, würde ich das nächste Jahr als Einstieg in die InsO bezeichnen - ohne Wieder - und da macht es vielleicht Sinn, sich dem Thema zunächst aus der Hubschrauberperspektive (Leitfaden mit 63 Seiten) zu nähern, bevor man zum Wanderer (Handbuch mit 300 Seiten) und letztendlich zum Pilzsammler (Auseinanderpflücken von BGH-Entscheidungen und Kommentierungen) wird.

  • Die letzte große Reform war doch 2020/2021, oder?

    In der InsO ist nach der Reform gleich vor der Reform und vor der Reform gleich nach der Reform und überhaupt wird ständig reformiert...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • was man als Inso-Rechtspfleger immer im Kopf haben muss:

    es ist nicht nur das aktuelle Recht relevant.
    Je nachdem, wann ein Verfahren eröffnet bzw. beantragt wurde, ist die zu diesem Zeitpunkt geltende InsO anwendbar.

  • Ich habe mal eine Übersicht über ein paar Änderungen eingestellt (sicherlich nicht vollständig und nach 2014 auch nicht mehr fortgeschrieben...). Ich bin mir aber sicher, dass jemand das vollständig hat.

    EÖ ab 01.12.2001


    • Restschuldbefreiung: 6 Jahre ab Eröffnung
    • Veröffentlichungen im Internet



    ab 01.01.2002 EURO

    EÖ ab 01.01.2004


    • Mindestvergütung neu geregelt
    • Auslagen max. 30 % der Regelvergütung


    EÖ ab 29.12.2006


    • Änderung InsVV bzgl. § 11, § 19



    ab 01.01.2007

    • 19 % Umsatzsteuer



    EÖ ab 01.07.2007



    Antrag nach 01.01.2011



    Antrag nach 01.03.2012

    • Änderungen bei § 6, Antragsverfahren, Vergütung vorläufiger Verwalter, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, § 17 InsVV



    Antrag nach 01.01.2013

    • Richter für Insolvenzplan zuständig



    Antrag nach 19.07.2013



    ab 19.07.2013



    ab 01.08.2013

    • 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz



    ab 01.01.2014

    • Rechtsmittelbelehrung



    Antrag nach 01.07.2014

    • Änderung Laufzeit der Abtretungsfrist (3, 5, 6 Jahre); Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt; § 4a, 4c, 5, 26 a, 27, 29 InsO, § 174, 175 InsO (neu Unterhaltspflicht und Steuerstraftat)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller


  • Die letzte Änderung betraf (soweit ich mich erinnere) in erster Linie die Verkürzung des RSB-Phase und die Anpassung der InsVV?! müsste ein aktiver InsO-Kollege vielleicht bestätigen oder mich korrigieren.

    Eigentlich handelt es sich um zwei Änderungen einmal mit Wirkung ab 01.10.2020 und einmal mit Wirkung ab 01.01.2021. Aus diesem Grund hat der § 19 InsVV nach der offiziellen Nummerierung nun zwei Absätze 5. :D

    Neben den Änderungen zur Restschuldbefreiung und der Vergütung gab es auch noch Änderung bezüglich der Eigenverwaltung und einige andere Details. Am wichtigsten ist, dass man erst einmal klärt welche Fassung für das jeweilige Verfahren maßgeblich ist.

    Am prinzipiellen Ablauf eines normalen Insolvenzverfahrens hat sich nichts Wesentliches geändert.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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