Guten Morgen,
ich habe leider nichts passendes bisher gefunden
Ich habe einen Vergütungsantrag, in welchem der RA angibt, dass die Vertretung nicht in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist.
Gut: hier ist der RA nunmehr ggf. Beklagtenvertreter, da einen Tag vor dem Vergütungsantrag die Klage hier im AG eingegangen ist. Von daher wurden grundsätzlich keine falschen Angaben gemacht.
Ich würde nun aber gerne wissen, was, wenn der RA angibt, dass es kein weiteres Verfahren gibt, obwohl er weiß, dass es eins gibt?
Muss ich da irgendwas veranlassen? Zahl ich einfach aus und gebe normal den Hinweis weiter, dass BerH gezahlt wurde? Ist das ein Grund die Vergütung nicht auszuzahlen?
Ich hoffe, ihr könnt mir folgen