Vergütungsantrag - Anzeigepflicht gerichtliches Verfahren

  • Guten Morgen,

    ich habe leider nichts passendes bisher gefunden :oops:

    Ich habe einen Vergütungsantrag, in welchem der RA angibt, dass die Vertretung nicht in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist.

    Gut: hier ist der RA nunmehr ggf. Beklagtenvertreter, da einen Tag vor dem Vergütungsantrag die Klage hier im AG eingegangen ist. Von daher wurden grundsätzlich keine falschen Angaben gemacht.

    Ich würde nun aber gerne wissen, was, wenn der RA angibt, dass es kein weiteres Verfahren gibt, obwohl er weiß, dass es eins gibt?
    Muss ich da irgendwas veranlassen? Zahl ich einfach aus und gebe normal den Hinweis weiter, dass BerH gezahlt wurde? Ist das ein Grund die Vergütung nicht auszuzahlen?

    Ich hoffe, ihr könnt mir folgen :oops::gruebel:

  • Frage : Woher soll der RA von der Klage etwas wissen, wenn die ein Tag vorher eingegangen ist. Wenn die Voraussetzungen einer Tätigkeitsgebühr vorliegen auszahlen, das müsstest Du auch dann, wenn der RA angegeben hätte, das ein gerichtliches Verfahren vorliegt. Ggf. Mitteilung der BerH - Auszahlung an da Verfahren und die Sache ist für Dich in der BerH erledigt.

  • Ich würde nun aber gerne wissen, was, wenn der RA angibt, dass es kein weiteres Verfahren gibt, obwohl er weiß, dass es eins gibt?
    Muss ich da irgendwas veranlassen? Zahl ich einfach aus und gebe normal den Hinweis weiter, dass BerH gezahlt wurde? Ist das ein Grund die Vergütung nicht auszuzahlen?


    Vorliegend hat der RA ja keine falschen Angaben gemacht, weil er es eben nicht wusste - deswegen ok.

    Aber wenn der RA von einem Verfahren weiß und es nicht angibt? was dann?

  • wulfgerd:

    Mace wollte doch eigentlich nur den theoretischen Fall des Unterbleibens trotz Kenntnis ansprechen.
    Das Ausgangsbeispiel vielleicht nur etwas unglücklich.

    Aber jetzt für den theoretischen Fall:
    Insoweit wäre das Formular falsch ausgefüllt. Hätte ich positiv Kenntnis von einem korrellierenden Gerichtsverfahren, würde ich
    auszahlen und sodann Mitteilung zum gerichtlichen Verfahren machen (das ist alles ganz normal schon usus) und zusätzlich formlos dem Anwalt Kenntnis von der Mitteilung geben, mit dem Hinweis, dass beim unterbliebenen Erwähnen des Gerichtsverfahrens von einem Kanzleiversehen ausgegangen wird.

    M.M.n. macht es grundsätzlich dann keinen Sinn per Zwischenverfügung ein berichtigtes Formular anzufordern, wenn du das AZ ja eh schon kennst. Macht dem Gericht und dem Anwalt nur Arbeit, wir alle setzen mal ein Häkchen falsch.
    Wenn das Ganze natürlich öfters auftritt müsste man das gegebenenfalls überdenken.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • wulfgerd:

    Mace wollte doch eigentlich nur den theoretischen Fall des Unterbleibens trotz Kenntnis ansprechen.
    Das Ausgangsbeispiel vielleicht nur etwas unglücklich. Sorry :aufgeb:

    Aber jetzt für den theoretischen Fall:
    Insoweit wäre das Formular falsch ausgefüllt. Hätte ich positiv Kenntnis von einem korrellierenden Gerichtsverfahren, würde ich
    auszahlen und sodann Mitteilung zum gerichtlichen Verfahren machen (das ist alles ganz normal schon usus) und zusätzlich formlos dem Anwalt Kenntnis von der Mitteilung geben, mit dem Hinweis, dass beim unterbliebenen Erwähnen des Gerichtsverfahrens von einem Kanzleiversehen ausgegangen wird.

    M.M.n. macht es grundsätzlich dann keinen Sinn per Zwischenverfügung ein berichtigtes Formular anzufordern, wenn du das AZ ja eh schon kennst. Macht dem Gericht und dem Anwalt nur Arbeit, wir alle setzen mal ein Häkchen falsch.
    Wenn das Ganze natürlich öfters auftritt müsste man das gegebenenfalls überdenken.

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

    Klar setzt man mal versehentlich was falsch - wir sind alles Menschen (hoffe ich)

    Ich hoffe einfach, dass es sich nicht zufällig bei dem ein oder anderem RA häuft ;)

  • Formularfrage: Ist die Beratung oder die Vertretung in ein gerichtliches Verfahren / (weiteres) Verwaltungsverfahren in diesem Mandat übergegangen


    Dürfte nur falsch ausgefüllt sein, wenn bereits ein Mandat fürs gerichtliche Verfahren besteht. Bedankt Euch bei den Koryphäen, die das Formular erschaffen haben. Ich hätte da noch ein paar andere Stellen auf dem Formular, über die ich regelmäßig in Verzweiflung geraten möchte. Deshalb rechne ich sofort ab, wenn das möglich ist, oder warte ein halbes Jahr, ob wohl doch noch eine Klage kommt.

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