Mich würde Eure Verfahrensweise bei der Mitteilung von bestrittenen Forderungen (§ 179 Abs. 3 InsO) an die jeweiligen Gläubiger nach dem Prüfungstermin interessieren.
Nach der Theorie müssten diese Mitteilungen an die Gläubiger ja vom Insolvenzgericht selbst erfolgen.
Mach t Ihr das so oder übertragt Ihr die Aufgabe an den Insolvenzverwalter? Wenn ja, wie? Mit einem Zustellungsauftrag?