Hallo,
ich habe ein sehr verzwicktes Verfahren geerbt...
Damals im laufenden Verfahren wurde ein SIV für die Kassenführung und Prüfung eventueller Schadensersatzansprüche der Masse gegen den IV bestellt. Weiterhin hat die Gläubigerversammlung entschieden, dass auch die Schlussverteilung durch den SIV erfolgen soll. Der Schlusstermin hat bereits im Jahr 2015 (!) stattgefunden. Seitdem verzögert sich die Schlussverteilung aufgrund von zahlreichen Befangenheitsanträgen, Dienstaufsichtsbeschwerden, querulatorischer (Gegen-)Anträge, Streit über die Berechnung der Teilungsmasse, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Land ect. pp. . Ein Ende ist noch nicht in Sicht.
Der SIV hat seit dem SchlussT immer mal wieder Anträge auf Festsetzung eines Vorschusses seiner seit dem SchlussT entstandenen Auslagen gestellt, welche auch positiv beschieden worden sind. Nun hat er jedoch beantragt, ihm unter Zugrundelegung des Massebestandes per Schlussbericht von 2013 (welcher lägst nicht mehr in dieser Höhe vorhanden ist) seine Gebühren und Auslagen wie bei einer Nachtragsverteilung festzusetzen und begründet dieses damit, dass er die Kassenführung seit dem Schlusstermin unverändert inne habe und diese auch aufgrund der langen Dauer eher den Charakter einer Nachtragsverteilung habe.
Seit dem Schlusstermin sind keine Massebestandteile nachträglich bekannt geworden. Somit sehe ich keine Argumente, die für die Festsetzung einer Vergütung entsprechend der Vorschriften für die Nachtragsverteilung sprechen würden. M.E. hätte der SIV höchstens Anspruch auf Erstattung weiterer Auslagen und ich neige dazu, den Antrag zurückzuweisen.
Sollte das Verfahren allerdings weiterhin nicht zum Abschluss gebracht werden können, werden wohl früher oder später die Auslagen/Kontoführungsgebühren die noch vorhandene Masse aufzehren. Von daher könnte man dem SIV auch unterstellen, sich durch seinen aktuellen Vergütungsantrag ein möglichst großes Stück vom Kuchen sichern zu wollen, solange noch etwas zum Verteilen da ist.
Insgesamt ein unbefriedigendes Ergebnis für alle Beteiligten. aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee/Sichtweise?!
Auch für weitere Argumente, die eine Zurückweisung des Vergütungsantrages stützen könnten, wäre ich dankbar...