eAkte Betreuerausweis

  • Wie sieht der Betreuerausweis, der dem Betreuer ausgehändigt wird, bei Bearbeitung in der eAkte aus ?
    Mit Unterschrift und Siegel des Rechtspflegers (Betreuerausweis wird nach Unterschrift eingescannt)
    oder nur mit digitaler Signatur ohne Siegel ?

    Die gleiche Frage gilt für das Verpflichtungsprotokoll.

  • Ich schließe mich den Ausführungen von ollik an.

    Sicher könnte man auch einen Betreuerausweis mit qualifizierter Signatur erzeugen. Ob der allerdings im Rechtsverkehr anerkannt werden würde? :gruebel:

    Dürfte eher schwierig werden, da nur die wenigsten in der Lage sein dürften die verschiedenen Signaturarten auseinanderzuhalten geschweige denn etwaige Nachweise hierüber zu lesen und zu verstehen.

  • Warum kann man auf die Bestellungsurkunde nicht "Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig" draufsetzen und das Ganze dann siegeln?

    Das wäre dann weder Fisch noch Fleisch. ;)

    Aus meiner Sicht gibt es als Varianten nur:

    a) den Betreuerausweis auszudrucken und mit Unterschrift + Siegel per Post zu versenden oder

    b) den Betreuerausweis dem Berufsbetreuer elektronisch zu übermitteln (ohne Unterschrift und Siegel)

    Es stellt sich allerdings die Frage, ob Variante b) im Rechtsverkehr anerkannt werden würde.

  • Gemäß der Kommentierung zu § 290 FamFG ist die BU keine Vollmachtsurkunde und entfaltet keine Rechtsscheinwirkungen über die Wirksamkeit der Bestellung und das Fortbestehen des Amtes, sie hat keine konstitutive Wirkung. Maßgeblich ist und bleibt der Beschluss über die Bestellung zum Betreuer.

    § 290 FamFG sieht in der Aufstellung auch nicht die Stempelung und Unterzeichnung durch den Rechtspfleger/ das Gericht vor.

    Ich sehe also keine grundlegenden Probleme, wenn dort lediglich "Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig" steht.

    Bei uns wird es jedoch, zugegeben, anders gehandhabt. Wir haben die eAkte und drucken die Urkunde trotzdem aus, unterschreiben und stempeln sie. Jedoch eher aus praktischen Erwägungen (Schwierigkeiten der Betreuer im Rechtsverkehr).

  • Ich denke, dass sich alle Beteiligten (Betreuer, Banken, Krankenkassen) usw. darauf einstellen müssen, dass nun auch die Gerichte elektronisch arbeiten.

    Der Zusatz ist ja nur zur Klarstellung gedacht.

    So lange man nicht auch elektronisch versendet (siehe Beitrag von Frog), würde ich das Ding (welches man dann ja noch als Papier (in welcher Farbe und Form auch immer) rausschickt auch noch siegeln.

    Ich persönlich würde es in der eAkte auch immer signieren, da damit gewährleistet ist, dass ich als Rechtspfleger nochmal kontrolliert habe, ob alle Angaben in der BU auch stimmen.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Guten Morgen,

    also wir übersenden oder händigen die BU mit Datum, Unterschrift und Siegel aus. Aber wie verfahrt ihr mit der Durchschrift? Muss die tatsächlich signiert werden? Ist doch nur eine Durchschrift... Oder muss ich - wie bisher - die Durchschrift mit Datumsstempel und Unterschrift versehen und zum Scannen geben? Oder reicht nicht vielmehr die digitale Durchschrift, die doch ohnehin schon in der eAkte ist? Diese kann ich ja dann noch mit Datum und "gez. RPfl'in" versehen und gut, oder?

    Und überhaupt: Was muss eigentlich signiert werden? Beschlüsse - ok. Aber was ist mit Kostenvermerken in der Akte? Akteninnendeckel? Meine SE meinte vorhin auch noch, dass sogar ganz normale Aktenvermerke signiert werden müssen, das kann doch nicht richtig sein, ich signiere ja auch keine Verfügungen... ?!

    Danke Euch!

  • Meine SE meinte vorhin auch noch, dass sogar ganz normale Aktenvermerke signiert werden müssen, das kann doch nicht richtig sein, ich signiere ja auch keine Verfügungen... ?!

    Danke Euch!

    Wieso signierst du keine Verfügungen!? Die Signatur ersetzt die Unterschrift. Unterschreibst du deine Verfügungen in analogen Akten nicht?

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Meine SE meinte vorhin auch noch, dass sogar ganz normale Aktenvermerke signiert werden müssen, das kann doch nicht richtig sein, ich signiere ja auch keine Verfügungen... ?!

    Danke Euch!

    Wieso signierst du keine Verfügungen!? Die Signatur ersetzt die Unterschrift. Unterschreibst du deine Verfügungen in analogen Akten nicht?

    Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, in welchen Fällen elektronische Verfügungen qualifiziert zu signieren sind. Im Regelfall bedarf es daher bei diesen keiner qualifizierten Signatur. Zwar hat man in den bisherigen Papierakten seine Verfügungen wohl üblicherweise unterschrieben, notwendig war das jedoch wohl nicht.

    siehe auch die interessanten Ausführungen in diesem Beitrag: https://ervjustiz.de/einfache-und-q…terarbeitsplatz

  • oh wow.

    Erstmal vielen Dank, wieder was gelernt.

    Das finde ich aber schon etwas krass. Was unterscheidet dann einen Entwurf von einer tatsächlichen Handlungsanweisung?
    Eine Unterschrift soll doch ein Dokument abschließen und bestätigen, dass der Unterzeichner den Inhalt kennt und anerkennt.

    Sorry, aber ich bin der Meinung, eine Verfügung gehört unterschrieben.

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!