Guten Morgen miteinander!
Unser Kunde hat am 26.8.22 Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Mit Schreiben vom 9.9.22 haben wir ihm die Geschäftsverbindung gekündigt, unsere Forderung fällig gestellt und vorhandenes Sparguthaben gem. AGB-Pfandrecht mit unserer Forderung verrechnet.
Nun wird diese Aufrechnung vom Insoverwalter angefochten und das Sparguthaben zurückgefordert.
Ist das so tatsächlich zulässig? Gilt hier das AGB-Pfandecht nicht? Bin sehr verwundert über diese Anfechtung, hatte ich bisher so noch nie....
Herzlichen Dank für eure Rückmeldung!!