AGB-Pfandrecht Insolvenz - Anfechtung

  • Guten Morgen miteinander!

    Unser Kunde hat am 26.8.22 Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Mit Schreiben vom 9.9.22 haben wir ihm die Geschäftsverbindung gekündigt, unsere Forderung fällig gestellt und vorhandenes Sparguthaben gem. AGB-Pfandrecht mit unserer Forderung verrechnet.
    Nun wird diese Aufrechnung vom Insoverwalter angefochten und das Sparguthaben zurückgefordert.
    Ist das so tatsächlich zulässig? Gilt hier das AGB-Pfandecht nicht? Bin sehr verwundert über diese Anfechtung, hatte ich bisher so noch nie....
    Herzlichen Dank für eure Rückmeldung!!

  • Verbindlich kann man das nur anhand des vollständigen Sachverhaltes beantworten und dafür solltet Ihr Euch interne oder externe Rechtsberatung einholen.

    Nur allgemein: Entsteht das AGB-Pfandrecht erst im Anfechtungszeitraum, ist es inkongruent und unterliegt der Insolvenzanfechtung nach § 131 Abs. 1 InsO. Eine Aufrechnung scheitert dann an § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

    Zum Nachlesen:
    BGH, Urteil vom 29.11.2007 - IX ZR 30/07, Rn. 17 m.w.N.
    BGH, Urteil vom 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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