Ich schon wieder:
Wenn eine Person bei gesetzlicher Erbfolge durch Ausschlagung weggefallen ist, dann brauche ich ja nach dem Wortlaut vom 352 FamFG eigentlich keine Urkunde hinsichtlich des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht ursprünglich beruht hat oder? z.B. bei einem Kind auch keine Geburtsurkunde mehr?!