Hallo Leute,
ich sitze hier gerade vor einem Schreiben von eines Gerichtsvollziehers und weiß nicht so recht.
Situation:
Zwangsgeld wg. mangelnder Mitwirkung im VA festgesetzt, ersatzweise Zwangshaft. Nicht gezahlt, also Haftbefehl fertig gemacht und Verhaftungsauftrag an den GVZ raus.
Jetzt Monierung vom GVZ: Der Haftbefehl ist nicht vollstreckbar, denn
a) er enthält nicht die Vorschriften, nach denen der Schuldner verhaftet werden soll und
b) er enthält keine Rechtsmittelbelehrung.
Zu a)
Ja gut, stimmt. War mir ehrlich gesagt nicht bewusst, dass das notwendig wäre, weil die §§ ja im Verhaftungsauftrag stehen. Aber ok, lässt sich im Zweifel ergänzen.
Zu b)
Ich finde nirgends etwas, dass der Haftbefehl gesondert anfechtbar wäre, immer nur zum anordnenden Beschluss und die Haftbeschwerde in Strafsachen (die ja hier nicht gilt).
Was übersehe ich? Wir schicken seit Jahren die Haftbefehle nach dieser Vorlage raus (forumSTAR) und es gab noch nie Probleme damit.
Bin ich zu blöd oder verwechselt der GVZ was?
Hilfe!