Ich habe einen Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft einer großen deutschen Behörde vorliegen.
Der Erblasser ist Ende letzten Jahres verstorben. Alle bekannt gewordenen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Grund: Überschuldung.
Die oben genannte Behörde hat um Mitteilung von Erben gebeten. Sie hat eine Forderung gegenüber dem Erblasser.
Ihr ist mitgeteilt worden, dass alle bekannt geworden Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben; ein Erbschein nicht beantragt und eine Nachlasspflegschaft nicht angeordnet wurde.
Mir ist bewusst, dass ich anordnen muss. Aber im Ergebnis kommt nichts dabei rum. Ich bestelle einen Nachlasspfleger,
dieser wird aus Kostengründen keine weiteren Erben ermitteln. Werthaltiger Nachlass war damals schon nicht vorhanden.
Außer Kosten für die Staatskasse passiert nichts.
Hat jemand eine Idee, wie ich diese Behörde davon überzeugen kann, dass sie durch die Bestellung eines Nachlasspflegers im Ergebnis auch nicht zu ihrem Ziel gelangt?