Hallo,
kurze dumme Frage eines Grundbuchmenschen an unsere Kollegen in der Zwangsversteigerung.
Kann ein Zuschlag am 07.09. erteilt werden, zu einem Grundstück welches durch Eintritt eines neuen Rechtszustandes (§ 61 FlurberG) am 01.09. bereits rechtlich untergegangen ist?
Wenn nein, wie kommt man aus der Nummer wieder raus? Die neuen Grundstücke sind ja im Zweifel auch dem Grundbuchamt nicht bekannt, nur der entsprechenden Flurneuordnungsbehörde.
Da die entsprechenden Grundstücke "nicht mehr existieren" kann ja auch kein Eigentum hieran (auch nicht kraft Hoheitsakt) erworben werden.
Danke schonmal im Voraus