Pfändung eines gemäß Teilungsplan zu leistenden Betrages durch den Zahlungspflichtigen

  • Hallo ZVGler,

    in meinem Fall geht es darum, ob der Ersteher, der eine Teilungsversteigerung beantragt und in dieser durch Zuschlag Alleineigentümer geworden ist, den Betrag leisten muss, der über unsere Forderung (als Grundschuldgläubiger) hinausgeht. Wir haben von ihm den Kapitalbetrag unserer Grundschuld anzufordern und würden den Übererlös ggf. zu Gunsten von ihm und der weiteren Miteigentümerin hinterlegen, wenn keine Einigung über die Verteilung erfolgt. Er hat eine titulierte Forderung gegen die Miteigentümerin. Unklar ist mir, ob wir auch dann den vollen Kapitalbetrag der Grundschuld von dem Ersteher anfordern müssen, wenn er den Erlösanteil der Miteigentümerin pfändet, er gegen uns also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auskehrung des gesamten Übererlöses an ihn erwirkt (dies avisiert sein Anwalt).

    Vergleichbare Fragen werden sich für das Vollstreckungsgericht auch bei Teilungsversteigerungsverfahren stellen:

    • Hat der Ersteher sein Meistgebot auch dann in voller Höhe zu erbringen, wenn er für einen Teil hiervon selber Zahlungsempfänger gemäß Teilungsplan ist?
    • Wenn in einer Teilungsversteigerung durch den Ersteher ein (bei Zahlung entstehender) Übererlös gepfändet wird, der zugunsten von ihm und der damaligen Miteigentümerin zu hinterlegen wäre, muss der Ersteher diesen Betrag dann überhaupt erbringen?

    Danke vorab!

  • Zweimal ja, und zwar weil sein Auszahlungsanspruch erst durch Teilungsplan und Ausführungsanordnung bzw. im Falle des Überschusses durch übereinstimmende Erklärungen bzw. ersetzende Entscheidungen festgestellt wird.

    Kommt es im Verteilungstermin zum Widerspruch oder irrlichtert der Miteigentümer dann unerwartet herum, wäre der Teilbetrag sonst als nicht gezahlt zu behandeln.

  • Außerdem müssen die Miteigentümer sich über die Verteilung erst einigen. Und so ist das auch bei etwaigen Rückgewähransprüchen bei teilweiser Tilgung des Darlehens. Dann steht der vom Ersteher gezahlte Kapitalbetrag der Bank und der Rest in ungeteilter Gemeinschaft den ehemaligen Eigentümern zu.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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