Hallo ZVGler,
in meinem Fall geht es darum, ob der Ersteher, der eine Teilungsversteigerung beantragt und in dieser durch Zuschlag Alleineigentümer geworden ist, den Betrag leisten muss, der über unsere Forderung (als Grundschuldgläubiger) hinausgeht. Wir haben von ihm den Kapitalbetrag unserer Grundschuld anzufordern und würden den Übererlös ggf. zu Gunsten von ihm und der weiteren Miteigentümerin hinterlegen, wenn keine Einigung über die Verteilung erfolgt. Er hat eine titulierte Forderung gegen die Miteigentümerin. Unklar ist mir, ob wir auch dann den vollen Kapitalbetrag der Grundschuld von dem Ersteher anfordern müssen, wenn er den Erlösanteil der Miteigentümerin pfändet, er gegen uns also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auskehrung des gesamten Übererlöses an ihn erwirkt (dies avisiert sein Anwalt).
Vergleichbare Fragen werden sich für das Vollstreckungsgericht auch bei Teilungsversteigerungsverfahren stellen:
- Hat der Ersteher sein Meistgebot auch dann in voller Höhe zu erbringen, wenn er für einen Teil hiervon selber Zahlungsempfänger gemäß Teilungsplan ist?
- Wenn in einer Teilungsversteigerung durch den Ersteher ein (bei Zahlung entstehender) Übererlös gepfändet wird, der zugunsten von ihm und der damaligen Miteigentümerin zu hinterlegen wäre, muss der Ersteher diesen Betrag dann überhaupt erbringen?
Danke vorab!