Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines Unterhalts-PfÜBs. Der Drittschuldner hat seinen Sitz in den Niederlanden.
Beantragt ist die Vermittlung der Zustellung.
Ich habe schon ein bisschen nachgelesen, es gibt ja jede Menge zu diesem Thema.
Aber ich bin leider noch nicht so ganz schlau geworden.
Vielleicht hatte ja jemand schon mal mit einem solchen Fall zu tun und kann mir weiterhelfen.
1. Eine Zustellung durch Einschreiben mit internationalem Rückschein ist möglich.
Ich gehe mal davon aus, dass dies nur durch den Gläubiger im Wege der Parteizustellung erfolgen könnte, nicht durch das Vollstreckungsgericht?
2. Sofern eine Vermittlung der Zustellung beantragt ist, müsste ich dann einen Antrag an den örtlichen niederländischen Gerichtsvollzieher - über die dortige Zentralstelle - stellen unter
Verwendung des entsprechenden Formblattes?
3. Und dann stellt sich mir noch die Frage, was das Ganze kostet
Eine Übersetzung ist wohl nicht erforderlich.
Danke!
Gruß, Ariane