Erdgas-Wärme-Soforthilfe

  • Ich denke, dass die Vorschrift wenigstens bei den P-Konten keine große praktische Relevanz hat.

    Wenn Abschläge zurücküberwiesen würden, wären die auf dem Girokonto wohl pfandfrei zu stellen. Soweit ich das verstanden habe, ist eine Abschlagsrückzahlung aber nur eine der Möglichkeiten. Mir scheint es viel wahrscheinlicher, dass die Energieversorger schlicht davon absehen, die Abschläge für die betroffenen Monate einzuziehen. Dann bedarf es keiner P-Konto Entscheidung.

    Einzig eine Erstattung gem. § 5 EWSG, die im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf dem P-Konto eingeht, könnte problematisch werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesem Abrechnungsjahr eine Rückzahlung ergibt, schätze ich aber auch gering ein.

    Ich hoffe daher, keine Entscheidung über diese Ansprüche treffen zu müssen.

    Und dass jemand versucht, direkt in diese Entlastungsbeträge zu pfänden, kann ich mir nicht vorstellen.

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