Hallo zusammen,
ich habe einen Grundbuchberichtigungsantrag, wonach die alleinige (juristische) Gesellschafterin der limited mit angeblichen Verwaltungsitz in Dtl. als Rechtsnachfolgerin in das GB eingetragen werden soll.
Nach einer Meinung wird die Rechtsform der Limited mit Sitz in Deutschland nach dem Brexit rechtlich nicht mehr anerkannt, nach einer anderen Meinung hat die limited, welche vor Brexit gegründet wurde, Bestandsschutz und genießt Vertrauensschutz.
Laut Handelsauszug aus dem Companies House und auch eigener Einsichtnahme ist die limited in UK bisher nicht erloschen. Laut HR-Auszug ist das auch nicht beabsichtigt.
Wörtlich
"... seitens des Registerführers werden keine Maßnahmen getroffen, die Gesellschaft aus dem Register zu entfernen bzw. diese als erloschene Gesellschaft aufzulösen...."
Wenn die limited also nicht erloschen ist, wie kann es dann eine Rechtsnachfolge auf die Gesellschafterin geben?
Wie kann hier der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit erbracht werden? Allein, dass sie Gesellschafterin der limited ist, reicht ja nicht aus. Das Grundbuchamt kann auch nicht prüfen, um welche Form der limited es sich handelt. Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland oder woanders. Der Sitz ist im Companies House nicht vermerkt, nur eine Büroadresse welche London ausweist.
Zudem ist bisher nur ein Meinungsbild vorhanden, was mit den Aktiva der limited hier in Dtl. geschieht. Eine rechtliche Regelung hierzu gibt es nach meinen Recherchen nicht.
Eventuell hat sich jemand von euch schon damit auseinandergesetzt und mehr heraus gefunden als ich. Wenn dem so ist, wäre ich über Fundstellen und Meinungen hierzu sehr dankbar.