Hallo,
ich bearbeite erst seit kurzem Familiensachen und bin daher noch nicht sattelfest. Vielleicht kann mir jemand mit mehr Erfahrung weiterhelfen?
Es liegt ein Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vor.
Der Vater möchte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Teilkommanditanteil auf sein Kind unentgeltlich übertragen.
Ein Ergänzungspfleger wurde durch meinen Vorgänger bereits bestellt.
Ich bin der Meinung, dass das Geschäft nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, da eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass das Kind den Wert der Zuwendung auf seinen künftigen Pflichtteilsanspruch am Nachlass des Vaters anrechnen lassen muss, § 2315 BGB.
Sieht das jemand genauso?
Bisher wurde mir der HR-Auszug, Gesellschaftsvertrage sowie einen Entwurf des Übertragungsvertrages vorleget.
Muss der Vertrag notariell Beurkundet sein?
Vielen Dank!