Hallo,
mir ist folgendes Versehen passiert:
KFB wurde ordnungsgemäß erlassen. Nich anwaltlich vertretener Bekl. muss an anwaltlich vertretenen Kläger zahlen.
Versehentlich habe ich jedoch in der Verfügung die Parteien vertauscht, sprich die vollstreckbare Ausfertigung wurde an den Beklagten geschickt , der damit ja prinzipiell nichts anfangen kann, da für ihn nichts tituliert ist. Wie die Klausel aussieht weiß ich nicht, der Geschäftsstelle ist es nicht aufgefallen.
Was mache ich nun, wenn der Bekl. auf Aufforderung die vollstreckbare Ausfertigung nicht zurück reicht?
Zweite erteilen?!
Liebe Grüße