Hallo in die Runde,
da ich über die Suchfunktion nichts gefunden habe, versuche ich hier mein Glück...
Hier schlagen immer Anträge auf Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten von inhaftierten volljährigen Kindern auf, da in unserem AG-Bezirk eine JSA liegt.
Bzgl. der örtlichen Zuständigkeit frage ich mich jedoch, ob ich hier überhaupt zuständig bin, da die JSA ja eigentlich nicht der tatsächliche Wohnort des Inhaftierten ist, sondern nur ein vorübergehender Aufenthalt!? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Inhaftierung allein keinen Wohnsitz begründet.
Kann mir einer von Euch weiterhelfen!?
Vielen Dank vorab.