Restschuldbefreiung versagt

  • Moin,

    ein Vollstreckungsbescheid soll mit einer titelergänzenden Feststellungsklage wg vbuH zukunftssicher gemacht werden. Bei der Recherche im Bereich der üblichen Datensammler wird ersichtlich, dass die Schuldnerin unter einem Az aus 2013 offensichtlich eine Insolvenz hingelegt hat. Hier wird darüber hinaus der Hinweis "Restschuldbefreiung versagt" ausgegeben.

    Nun zu meinem Anliegen: Das Insolvenzportal unter Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen liefert genau NULL Einträge, - die Schuldnerin ist praktisch nicht mehr auffindbar. Wie bekomme ich Informationen über den Fortgang des Inso's ? Mir ist zwar schon klar, dass das ursprüngliche Inso nach mittlerweile erledigt sein müsste (allein schon wegen der Zeitspanne), aber wenn es noch beim Datensammler als Hinweis mit Az geführt wird, muss es doch auch irgendwo noch erreichbar sein, oder?

  • Moin,

    ein Vollstreckungsbescheid soll mit einer titelergänzenden Feststellungsklage wg vbuH zukunftssicher gemacht werden. Bei der Recherche im Bereich der üblichen Datensammler wird ersichtlich, dass die Schuldnerin unter einem Az aus 2013 offensichtlich eine Insolvenz hingelegt hat. Hier wird darüber hinaus der Hinweis "Restschuldbefreiung versagt" ausgegeben.

    Nun zu meinem Anliegen: Das Insolvenzportal unter Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen liefert genau NULL Einträge, - die Schuldnerin ist praktisch nicht mehr auffindbar. Wie bekomme ich Informationen über den Fortgang des Inso's ? Mir ist zwar schon klar, dass das ursprüngliche Inso nach mittlerweile erledigt sein müsste (allein schon wegen der Zeitspanne), aber wenn es noch beim Datensammler als Hinweis mit Az geführt wird, muss es doch auch irgendwo noch erreichbar sein, oder?

    In den Bekanntmachungen ist nichts mehr zu finden, weil sämtliche Löschfristen längst abgelaufen sind.

    Genauere Informationen kann man lediglich beim seinerzeitigen Insolvenzgericht erlangen, wobei Akteneinsicht nicht unbedingt erforderlich sein dürfte. Reicht ja, wenn man weiß wann versagt wurde und nach welcher Vorschrift. Danach dürften sich eventuelle Sperrfristen für einen Neuantrag richten,

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Die Datensammler speichern Informationen länger als sie nach der InsBekV veröffentlicht sind. Zu der Frage, ob das zulässige ist, gibt es unterschiedliche Entscheidungen von OLGs.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Die Datensammler speichern Informationen länger als sie nach der InsBekV veröffentlicht sind. Zu der Frage, ob das zulässige ist, gibt es unterschiedliche Entscheidungen von OLGs.

    Aufgrund der Entscheidung des OLG Schleswig vom 02.07.2021, 17 U 15/21, (Löschung +) sowie des OLG Oldenburg vom 23.11.2021, 13 U 63/21 (Löschung -) soll eine Revision der Datensammler bei dem BGH vorliegen.

    Das VG Wiesbaden hat in der Sache 6 K 441/21.WI vom 23.12.2021 die Entscheidung ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt, C-26/22

    Nach Einsicht vom heutigen Tage ist hier noch keine Entscheidung getroffen worden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Na aber die Auskunft Restschuldbefreiung versagt reicht doch? Was braucht ihr denn noch für Auskünfte? Wieder vollstrecken! Der Schuldner wird schon kommen und sagen was los ist, fall er danach wieder ein Verfahren angestrengt hat.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!