Hallo,
ich habe mal eine Grundbuch/PEBBSYFrage, da meist ja auch in kleinen Gerichten die Verwaltung GB mitmacht denke ich, könntet ihr helfen.
Wir haben festgestellt, dass unsere Flurbereinigungsverfahren bisher samt und sonders falsch eingetragen wurden.
Die laufen unter Eigentumsumschreibungen.
Es wurde uns mitgeteilt: Das ist zwar nicht schön, macht aber nix, denn beides zählt gleich...
Da wir hier von den leider nicht mehr unter uns weilenden Rechtspflegern immer hörten: Ärgert euch nicht über Flurbereinigungen, die zählen gut, sind wir nun am Grübeln:
Zählen Eigentumseintragungen genau wir Flurbereinigungsverfahren und beide 58 Min. (Niedersachsen)
Wen kann man da fragen und wo steht das?
Wir sind hier fast alle neu und haben von PEBBSY nun kaum Ahnung...
Danke für Eure Mithilfe
PS: Wo wir gerade dabei sind: Wer prüft auf welchen Anlass hin in Nds, ob Verfahren richtig eingetragen werden, so dass Sie richtig zählen?
Denn was das angeht läuft hier auch in anderen Bereichen wohl einiges nicht richtig...