Flurbereinigungszahlen PEBBSY Niedersachsen

  • Hallo,

    ich habe mal eine Grundbuch/PEBBSYFrage, da meist ja auch in kleinen Gerichten die Verwaltung GB mitmacht denke ich, könntet ihr helfen.

    Wir haben festgestellt, dass unsere Flurbereinigungsverfahren bisher samt und sonders falsch eingetragen wurden.

    Die laufen unter Eigentumsumschreibungen.

    Es wurde uns mitgeteilt: Das ist zwar nicht schön, macht aber nix, denn beides zählt gleich...

    Da wir hier von den leider nicht mehr unter uns weilenden Rechtspflegern immer hörten: Ärgert euch nicht über Flurbereinigungen, die zählen gut, sind wir nun am Grübeln:

    Zählen Eigentumseintragungen genau wir Flurbereinigungsverfahren und beide 58 Min. (Niedersachsen)

    Wen kann man da fragen und wo steht das?

    Wir sind hier fast alle neu und haben von PEBBSY nun kaum Ahnung...

    Danke für Eure Mithilfe


    PS: Wo wir gerade dabei sind: Wer prüft auf welchen Anlass hin in Nds, ob Verfahren richtig eingetragen werden, so dass Sie richtig zählen?

    Denn was das angeht läuft hier auch in anderen Bereichen wohl einiges nicht richtig...

  • Also ich bin nicht in Niedersachsen, aber das Problem dürfte überall gleich sein.

    Flurbereinigungsverfahren dürften besondere Grundbuchverfahren nach der Liste 10 sein. (glaube 4b)

    Besondere Grundbuchverfahren zählen soviel wie Eigentumsumschreibungen, wobei bei besonderen Grundbuchverfahren jedes betroffene Grundbuchblatt extra (nicht wie bei Eigentumsumschreibung) zählt. Wenn ein Kollege ein besonderes Grundbuchverfahren (relativ großes) bekommt, dann hat er von der Liste 10 her für das Jahr gut ausgesorgt.

    Bei uns wird die Liste nach meiner Erfahrung nicht kontrolliert und die Liste10 wird auch durch die Mitarbeiter und nicht automatisch geflegt, weshalb der Vergleich der Liste 10 mit anderen Grundbuchämtern (auch innerhalb des eigenen) schwer möglich ist, da jeder das eingeben kann was er gedenkt.

  • Flurbereinigungsverfahren dürften besondere Grundbuchverfahren nach der Liste 10 sein. (glaube 4b)

    Das sehe ich auch so!

    Die Liste10 wird in Nds. im Rahmen der Geschäftsprüfungen kontrolliert. Zwar nur stichprobenartig, aber so große Verfahren oder "auffällige" Verfahren werden meiner Meinung nach gerne mal eingesehen.

  • Bei uns (HB) werden die Eintragungen in der Liste 10 von der Verwaltung monatlich ausgewertet.

    Wir haben kaum besondere Grundbuchverfahren, so dass entsprechende Einträge - vor allem hohe - dort sofort auffallen und deshalb dann auch nachgefragt wird.

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