Nachlasspflegschaft Anhörung Vergütungsantrag Erbe im Ausland ohne Deutschkenntnisse

  • Hallo,

    ich habe eine Nachlasspflegschaft bei der nicht allzu hohes Nachlassvermögen vorhanden ist. Nach Abzug Kosten + Verbindlichkeiten ca. 5.000,00 €.

    Es konnte eine Nichte als potentielle Erbin in Kroatien ermittelt werden. Diese spricht kein Deutsch.

    Jetzt wurde Vergütungsantrag gestellt.

    Ich muss die Erbin anhören, die das nicht verstehen wird...

    Was mache ich jetzt?

    Wird man den Antrag übersetzen müssen?   :| ?(

    Liebe Grüße

  • Nein. Rausschicken und gut. Die Gerichssprache ist Deutsch. So ist das eben und auch bei in Deutschland wohnenden Beteiligten ist es sicher so, dass diese oft den Inhalt eines Schreibens der Sprache nach (und vielleicht auch vom Intellekt her) nicht verstehen können.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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