Hallo,
ich habe eine Nachlasspflegschaft bei der nicht allzu hohes Nachlassvermögen vorhanden ist. Nach Abzug Kosten + Verbindlichkeiten ca. 5.000,00 €.
Es konnte eine Nichte als potentielle Erbin in Kroatien ermittelt werden. Diese spricht kein Deutsch.
Jetzt wurde Vergütungsantrag gestellt.
Ich muss die Erbin anhören, die das nicht verstehen wird...
Was mache ich jetzt?
Wird man den Antrag übersetzen müssen?
Liebe Grüße