Hallo,
die Ehefrau ist die Betreuerin ihres Mannes. Die beiden haben viele Grundstücke und wollen diese nun per Grundstücksüberlassungsvertrages an ihre beiden Kinder übertragen. Der Überlassungsvertrag dient zum Zwecke der Vorwegnahme der Erbfolge und erfolgt unentgeltlich. Es soll noch ein Wohnungsrecht für die Betreuerin und den Betreuten eingetragen werden. Und es sollen Pflichtteilsverzichte erklärt werden.
Es ist nun beantragt, einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen und die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu erteilen.
Was haltet ihr davon?
Vielen Dank schon mal!!